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Ulrike Liedtke

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet wieder Herr Staatssekretär Fischer. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir kommen zu dem Punkt zurück, den wir eben kurz angesprochen hatten – zu den quantitativen Entwicklungen muss ich ja nicht mehr allzu viel sagen. Alles Inhaltliche, was ich jetzt zum Konzept von Schleswig-Holstein sagen werde, basiert auf dem Bericht der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 20.12.2023 an den Landtag Schleswig-Holstein. Der Bericht trägt den Titel „Inklusion an Schulen – Bericht in der 20. Legislaturperiode“. Wenn man auf den Inhalt schaut, sieht man als Erstes, dass es in Schleswig-Holstein 85 Förderzentren und 16 Verbundsysteme gibt, die bei der Frage der Qualität von Inklusion eine Schlüsselrolle einnehmen. Die Aufgaben dieser Förderzentren erstrecken sich im sonderpädagogischen Kontext von der Diagnostik über die Beratung aller Lehrkräfte und anderen an den Schulen beteiligten Personengruppen bis hin zur individuellen Förderung im Unterricht und Netzwerkarbeit auf dem Gebiet der sonderpädagogischen Förderung. In Brandenburg werden vergleichbare Aufgaben von den sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen erfüllt, die Ihnen vermutlich bekannt sind. Das sind ähnliche Einrichtungen, die bei der wohnungsnahen Beschulung in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beraten und unterstützen und die Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe – die sogenannten Feststellungsverfahren – koordinieren. Laut Bericht des Landes Schleswig-Holstein wurden im Landeshaushalt 490 zusätzliche Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Umsetzung des Inklusionskonzeptes geschaffen, aber – und das ist der Punkt, der uns skeptisch macht, ob das wirklich das richtige Mittel ist – die Quote bei den Kindern und Jugendlichen, denen sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, ist dabei zwischen 2010 und 2020/21 gestiegen, und zwar von 6,2 % auf 7,1 % – trotz dieses Konzeptes. Ich hatte vorhin ausgeführt, dass die Förderquote bei uns ein wenig rückläufig ist, während dort sogar ein Anstieg zu verzeichnen ist. Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass es in Schleswig-Holstein weiterhin regionale Unterschiede bei den Förderquoten gibt, was bedeutet, dass das Konzept offensichtlich nicht für alle der richtige Ansatz war. Das Land plant für die Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe daher die Anwendung einheitlicher Standards – und das ist wiederum ein Ansatz, den wir in Brandenburg schon seit einiger Zeit verfolgen, wobei man sagen muss: Substanzielle Erfolge konnten wir auch damit nicht erreichen. Ich glaube, wir können uns nicht darauf ausruhen, dass die Förderquote bei uns ein kleines bisschen gesunken ist. Man muss natürlich noch weiter überlegen und schauen, welche Möglichkeiten es gibt. Auch das Vorhaben Schleswig-Holsteins, generell sonder- und inklusionspädagogische Inhalte in die Ausbildung von Lehrkräften einzubauen, haben wir bereits umgesetzt – zum Beispiel beim Lehramt Primarstufe mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik. Interessant erscheint aber der Ansatz, landesweit eine schulische Assistenz einzurichten, die einen wesentlichen Beitrag zu der systematischen Kooperation von Schule und Sozial- bzw. Jugendhilfe leisten soll. Dafür wurden vom Land Schleswig-Holstein zusätzliche Personalmittel in Höhe von 17 Millionen Euro bereitgestellt. Ob die angestrebte Zusammenführung von 2025 27 Schulassistenz bzw. Schulbegleitung mit den Poollösungen tatsächlich funktioniert, konnten wir so schnell aber nicht herausbekommen. Im letzten Bericht wird das als Ziel formuliert – was bedeuten könnte, dass das angestrebte Ziel eben noch nicht erreicht ist, aber weiter daran gearbeitet wird. Poollösungen sind auch für uns eine Variante, die wir weiter diskutieren. Wir müssen überlegen, ob das ein Weg wäre. Insgesamt kommt man also zu dem Ergebnis, dass es im Vorgehen der Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg sowohl Parallelen als auch Unterschiede gibt. Und unabhängig von der Frage, ob die in Schleswig-Holstein eingeschlagenen Wege wirklich zu besonderen Erfolgen bei der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern geführt haben, sind wir uns im Haus hier, glaube ich, alle einig, dass alles auch immer vor dem Hintergrund landespezifischer Gegebenheiten betrachtet werden muss, sodass eine einfache Übertragbarkeit nicht unbedingt gegeben ist. Vor allen Dingen muss man sagen, dass der zusätzliche personelle Aufwand, der in Schleswig-Holstein durch die sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte gedeckt wird, für uns – wir hatten gestern eine Aussprache zur Regierungserklärung, in der auch der Haushalt Thema war – nicht so einfach zu finanzieren ist. Trotzdem ist es auf jeden Fall wichtig, mit anderen Bundesländern in einen Erfahrungsaustausch zu treten bzw. ihn immer aufrechtzuerhalten. Sie können davon ausgehen, dass wir die Situation bei uns weiter verbessern wollen und deswegen auch immer über die Landesgrenze hinausschauen. – Vielen Dank.

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