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Britta Müller

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zukunft des Elbe-Elster Klinikums mit seinen drei Standorten in Finsterwalde, Elsterwerda und Herzberg beschäftigt derzeit sehr viele Menschen im Landkreis. Für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung spielen sie eine tragende Rolle für die Region. Die Rahmenbedingungen haben sich für die Kliniken jedoch in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Betriebskosten steigen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen die Einnahmen weg. So müssen immer mehr Krankenhäuser ein wachsendes Defizit verzeichnen. Das betrifft auch zunehmend die drei Klinikstandorte des Landkreises Elbe-Elster. Hier ist es nun notwendig, zusammen mit den beteiligten Akteuren in der Region geeignete Maßnahmen und Lösungsansätze zu finden, um langfristig und zukunftssicher eine gute Versorgungsqualität zu garantieren. Dazu stehen alle relevanten Partner und Einrichtungen in einem intensiven Austausch, der insbesondere auch Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Länder und des Bundes mit in den Blick nimmt. Dabei steht auch dem Land Brandenburg ein neues Förderinstrument zur Verfügung: der Transformationsfonds. Der Transformationsfonds wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, eingeführt, das im Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds befindet sich nach der abschließenden Beratung im Bundesrat, die vergangene Woche – am 21. März – stattgefunden hat, jetzt kurz vor der Verkündung. Der Fonds soll dann ab dem Jahr 2026 greifen. Er dient zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in der Krankenhauslandschaft, und die Fördertatbestände beinhalten vor allem Konzentrationsvorhaben akut stationärer Versorgungskapazitäten, den Abbau von Doppelstrukturen und die Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen. Umstrukturierungsmaßnahmen, wie sie derzeit im Elbe-Elster Klinikum geplant sind, haben aussichtsreiche Chancen, als förderfähig eingestuft zu werden. Diese Entscheidung obliegt jedoch letztlich dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Entsprechende Anträge auf Bauvorhaben, die das Elbe-Elster Klinikum plant, können bereits jetzt formlos beim Land eingereicht werden. Das Land nimmt eine Bewertung vor und stellt den Antrag beim BAS.

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