Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Fischer. Bitte. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben schon darauf hingewiesen: In § 4 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz ist bereits seit dem 1. Februar 2024 2025 25 verpflichtend vorgesehen, dass die Schulen Schutzkonzepte erarbeiten. Weiter heißt es dort, dass die Belange und Träger der ganztägigen Betreuung und Schulsozialarbeit entsprechend einzubeziehen sind. Das MBJS und die nachgeordneten Einrichtungen sollen das unterstützen – und das tun wir auch. Bereits im Frühjahr 2023 hat sich die Kultusministerkonferenz mit dieser Thematik beschäftigt und einen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen herausgegeben. Auf dieser Basis und nicht zuletzt auch auf Grundlage der vorhandenen Kompetenz bei den Kolleginnen und Kollegen vom Netzwerk kobra.net, das vermutlich die meisten hier kennen – das ist ein seit vielen Jahren bewährter Träger, der die Schulen schon lange bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten berät – haben diese dann wiederum Checklisten entwickelt, wie Schutzkonzepte an den Schulen erstellt werden können. Derzeit wird kobra.net weiterhin finanziell gefördert, damit die dortigen Kolleginnen und Kollegen die Einzelschulen entsprechend beraten und bei der Entwicklung von solchen Konzepten unterstützen können. Aufgrund der großen Erfahrung, die man dort gesammelt hat, wurde kobra.net von uns auch damit beauftragt, in Anlehnung an den KMK-Leitfaden eine Handreichung für die Brandenburger Schulen zu erstellen; und wir sind ganz froh darüber, dass die erstellte Publikation „Kinderschutz in der Schule. Handreichung zur Entwicklung eines Schutzkonzepts für Schulen im Land Brandenburg“ seit Ende Februar 2025 in den Schulen sowie in den staatlichen Schulämtern vorliegt. Diese Arbeitshilfe hilft den Schulen jetzt bei der Entwicklung bzw. Erweiterung ihrer schuleigenen Konzepte zum Schutz vor Gewalt und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung. Es wurde damit ein Leitfaden entwickelt, der die spezifischen Rahmenbedingungen von Schulen in Brandenburg berücksichtigt. Schulleitungen und Lehrkräfte können diese Handreichung nutzen, um den Entwicklungsprozess in ihrer Schule entsprechend zu planen und passgenaue Strukturen zu entwickeln. Ich war am Anfang nicht ganz sicher, ob dieser Leitfaden tatsächlich gut ankommen würde, weil es doch ein relativ dicker Leitfaden geworden ist – es ist schon ein umfangreiches Papier, das wir da rausgegeben haben –, aber inzwischen zeigt sich – das hat mich etwas überrascht –, dass die Idee, Bausteine für solch ein Schutzkonzept zu beschreiben, eine Mustervorlage für ein Schutzkonzept bereitzustellen und vor allen Dingen eine Checkliste anzubieten, mit der jede Schule, jede Lehrkraft und jede Schulleitung schauen kann, ob sie das aufgenommen hat, was sie braucht, offensichtlich sehr gut ankommt. Denn die Arbeitsmaterialien, die jeder Schule vorliegen können, eben auf jede Schule angepasst werden. Neben der genannten Handreichung werden wir jetzt – zusätzlich – noch eine Hilfe mit Anhaltspunkten, Hinweisen und empfohlenen Handlungsschritten bei Kindeswohlgefährdung erarbeiten. Das macht das MBJS selbst. Dafür gibt es jetzt einen ersten Entwurf, den wir gerade beraten, und wir gehen davon aus, das auf jeden Fall noch im Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stellen zu können. Mir ist dabei wichtig, dass das, was wir am Ende vorlegen, ein kompaktes Papier wird und nichts Ausuferndes, das an den Schulen nur zu mehr Bürokratie, aber nicht zu richtigen Handlungen führt. – Vielen Dank.
