Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte sehr. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Schüler! Sehr geehrte Frau Walter-Mundt, basierend auf verschiedenen Verkehrsprognosen wurde hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs entlang der Berliner Außenäste der S-Bahn ein Mehrbedarf identifiziert. Aus diesem Grunde wurden die S1 zwischen Frohnau und Oranienburg, die S2 zwischen Buch und Bernau, die S5 zwischen Hoppegarten und Strausberg und die S46 zwischen Zeuthen und Königs Wusterhausen in das Projekt i2030 aufgenommen. Mit den Planungen wird das Ziel verfolgt, durch den Ausbau der Schieneninfrastruktur 10-Minuten-Takte zu realisieren und dadurch den Pendlern und Freizeitnutzern eine umweltfreundliche Alternative zum Straßenverkehr zu bieten. Die Grundlagenermittlung der Projekte, also Leistungsphase 1, wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Projekte zur S2 und zur S5 wurden in die Vorplanung, also in Leistungsphase 2, überführt. Die Leistungen für die Vorplanung der S1 befinden sich derzeit in der Ausschreibung durch die Deutsche Bahn, um einen Planer zu binden und anschließend die Vorplanung starten zu können. Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Varianten zur Realisierung des 10-Minuten-Taktes betrachtet, um abschließend eine Vorzugsvariante für die folgenden Planungsphasen festzulegen. Das Projekt zur S46 von Zeuthen bis Königs Wusterhausen musste vorerst zurückgestellt werden, da für die zukünftige Ausweitung des Regionalverkehrsangebots in Königs Wusterhausen mit drei Zügen pro Stunde in Richtung Berliner Innenstadt zunächst eine Entflechtung der S46 und des Regionalverkehrs notwendig ist. Trotz des im Rahmen der Entflechtung entstehenden flexiblen Angebots im Schienenpersonennahverkehr strebt das Land weiterhin an, anschließend die Schaffung eines 10-Minuten-Taktes auf der Strecke der S46 zwischen Zeuthen und Königs Wusterhausen umzusetzen. Zur gesamthaften Umsetzung sind die Aufstellung des Landeshaushaltes und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln von zentraler Bedeutung. Zudem sind die Ergebnisse der bundespolitischen Beschlüsse zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen und konkret die Ausgestaltung des beschlossenen Sondervermögens abzuwarten. Beides werden wir entsprechend einbeziehen. – Vielen Dank.
