Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Mittelstädt, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, der Cottbuser Ostsee wurde vom zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Einvernehmen mit dem Landesumweltamt im Planfeststellungsbeschluss vom 12.04.2019 grundsätzlich als Landschaftssee mit einem Zielwasserstand von 62,5 m NHN genehmigt. Die Genehmigung umfasst unter anderem die Spezifikationen für die technischen Anlagen und Bauwerke, die für eine wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung des Landschaftssees erforderlich sind: Unter anderem sind es Zuleiter und Einlaufbauwerke zum Einleiten von Oberflächenwasser aus dem Spreeeinzugsgebiet mit einer Kapazität von 5 m³ pro Sekunde sowie das Auslaufbauwerk für die Vorflutbildung des Cottbuser Ostsees mit einer Kapazität von 0,8 m³ pro Sekunde. Für eine effiziente Speichernutzung bedarf es daher eigentlich einer größeren Auslaufkapazität, die noch zusätzlich genehmigt werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine künftige Speicherbewirtschaftung des Cottbuser Ostsees nach bisheriger wasserwirtschaftlicher Einschätzung in Anbetracht des abnehmenden Oberflächenwasserdargebots im Einzugsgebiet der Spree als geboten. Diese fachliche Einschätzung wird auf Antrag der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ in einer länderübergreifenden Studie zu den Speichermöglichkeiten detailliert überprüft werden. Diese Studie wird derzeit vorbereitet; wir rechnen mit einer Bearbeitungszeit von 18 bis 24 Monaten. Wenn die Ergebnisse der notwendigen fachlichen Untersuchung vorliegen, wird das Umweltministerium auf die entsprechenden Akteure zugehen. Eine wichtige Voraussetzung für die Speichernutzung ist die geotechnische Sicherheit der Böschung des Cottbuser Ostsees – und Sie wissen sicherlich, dass es in den letzten Jahren Rutschungen an der Böschung gab. Das LBGR hat das Bergbauunternehmen daher zur Fortschreibung des Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Cottbus-Nord aufgefordert. Die Arbeiten zur Herstellung der geotechnischen Sicherheit werden voraussichtlich noch bis Ende 2030 andauern. Anschließend muss von einem Sachverständigen geprüft werden, ob die geotechnische Sicherheit auch bei einer höheren Ausleitkapazität, als sie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben ist, und in Folge bei einer höheren Absenkgeschwindigkeit gewährleistet ist. Erst danach kann entschieden werden, ob eine Speicherbewirtschaftung tatsächlich möglich ist und ob die Kosten dafür im Verhältnis zum Nutzen stehen. Es wird deutlich, dass wir das Verfahren schon jetzt sehr stark vorantreiben und die notwendigen fachlichen Grundlagen schaffen, um eine Entscheidung über die Speichermöglichkeit treffen zu können. (Beifall der Abgeordneten Sina Schönbrunn und Jörg Vogelsänger [SPD]) 2025 23
