Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Fischer. Bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben ja schon einiges zur rechtlichen Einordnung gehört. Trotzdem ist es mir wichtig, einen Satz vorwegzuschicken: Schulen sind zentrale Orte, an denen Demokratie im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfahren, gelernt und gelebt wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Der staatliche Bildungsauftrag sieht ausdrücklich eine Erziehung im Sinne demokratischer Grundsätze und der Werte des Grundgesetzes vor. Schule ist also kein neutraler und wertfreier Raum. Bildung und Erziehung sind immer wertegebunden und basieren auf den Grundrechten der Landesverfassung und des Schulgesetzes. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Es geht um parteipolitische Neutralität!) Das bedeutet: Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie und Islamfeindlichkeit haben an Schulen keinen Platz. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Anders gesagt: Die Vorstellung, dass in der Schule antidemokratische Positionen neben anderen gleichberechtigt oder neutral diskutiert und toleriert werden müssen, ist schlicht falsch. In jeder Bildungssituation muss die demokratische, menschenrechtsorientierte Haltung der Schulleitung und der Lehrkraft klar erkennbar sein. Das ist der Rahmen, und der ist eindeutig. Meine Damen und Herren, Art. 5 des Grundgesetzes – die Meinungsfreiheit – gilt selbstverständlich auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Sie dürfen ihre Meinung sagen, diese aber nicht absolut setzen (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Im Schulunterricht?) und den Schülerinnen und Schülern nicht aufdrängen. Zudem besteht für die Lehrkräfte die Pflicht zur Mäßigung und politischen Neutralität; das ist im Beamtenstatusgesetz entsprechend geregelt. Es gibt also bereits ein sinngemäßes Verbot der Beeinflussung. (Andreas Galau [AfD]: Läuft ja super!) Darauf zielt im Übrigen auch der Beutelsbacher Konsens ab, an den die Schulen gebunden sind. Nach dieser Leitlinie gilt es, die selbständige Urteilsbildung zu fördern, Überwältigung zu vermeiden und kontroverse Positionen abzubilden. Die Grundsätze, die der Beutelsbacher Konsens festschreibt, basieren selbstverständlich ebenfalls auf den Werten der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip. Aber das verkennt der vorliegende Antrag. (Dennis Hohloch [AfD]: Gesetzentwurf!) Das Gebot zur Zurückhaltung und Mäßigung wird hier fehlinterpretiert. Deshalb noch einmal: Die gebotene Überparteilichkeit von Lehrkräften ist nicht mit Wertneutralität zu verwechseln. Wenn Schülerinnen und Schüler Standpunkte äußern, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind, müssen Lehrkräfte diese Ansichten gezielt angehen. Außerdem sind alle Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die damit verbundenen Gefahren kritisch einzuordnen und ist über verfassungsfeindliche Positionen aufzuklären. Im Übrigen: Das Bild, Herr Abgeordneter Hohloch, das der vorliegende Antrag zeichnet (Dennis Hohloch [AfD]: Gesetzentwurf!) und das auch Sie in Ihrem Beitrag von unseren Lehrerinnen und Lehrern gezeichnet haben, ist mir offen gestanden unverständlich. Ich weise das ausdrücklich zurück. Unsere Lehrkräfte hier in Brandenburg machen eine gute und gewissenhafte Arbeit. Sie achten unser Grundgesetz nicht nur, sie verteidigen es auch, und das in einer schwierigen Zeit, in der unsere Welt immer unübersichtlicher und komplizierter wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag (Dennis Hohloch [AfD]: Gesetzentwurf!) will nach meinem Verständnis das Eintreten unserer Lehrkräfte für die Verfassung unterbinden und bedroht sie sogar, und zwar – der Abgeordnete Peschel hat darauf hingewiesen – mit arbeitsrechtlichen Folgen. Zudem dient die vorgeschlagene Regelung offensichtlich dazu, die Meinungsfreiheit der Lehrkräfte zu untergraben, und soll sie daran hindern, verfassungsfeindliche Positionen als solche zu benennen, herauszustellen und rassistischen Handlungen entgegenzutreten. Das ist eben genau nicht das, was das Ziel des zitierten Beutelsbacher Konsenses beinhaltet. Deshalb empfehlen auch wir, den Antrag zurückzuweisen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Gesetzentwurf!)
