Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön, Herr Hohloch. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hervorragender Beitrag! – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Augustin, es gehört ja schon viel Fantasie dazu, ein Indoktrinationsverbot in ein Diskriminierungsgebot zu verwandeln, von dem Sie gerade gesprochen haben. Das ist ja völlig absurd. Sie sagen, dieses Verbot würde Tür und Tor dafür öffnen, dass man Lehrer diskreditieren kann. Das ist absoluter Blödsinn. Aber wissen Sie, was Diskriminierung Tür und Tor öffnet? Der § 64a. Durch den können nämlich Lehrer, die eine linke Gesinnung haben, Schülern sofort mit dem Ordnungsmaßnahmenkatalog kommen, wenn sie der Meinung sind, diese hätten eine falsche politische Ansicht. Das hat nichts mit politischer Neutralität zu tun. Und Sie wissen, dass diese Worte nicht einmal im Gesetzentwurf vorkommen. Natürlich muss die Schule auch Werte vermitteln, natürlich ist die Schule ein politischer Raum. Aber Sie können mir doch nicht erzählen, dass die Beispiele, die ich Ihnen eben gebracht habe und die zeigen, dass sich die Eltern und die Schüler nicht mehr trauen, zum Schulamt, zum Schulrat oder ins Ministerium zu gehen, etwas mit Wertevermittlung zu tun haben. Das ist politische Indoktrination in Reinform, das ist Staatsbürgerkunde 2.0! (Beifall AfD) Der Extremismusparagraf öffnet solchen Lehrern Tür und Tor, um gegen andere Meinungen von Schülern vorzugehen. Das jetzt umzudrehen, also die Stärkung des Abwehrrechts der Schüler gegen die Lehrer sozusagen als Diskriminierung zu bezeichnen, ist vollkommen absurd. Hier geht es um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Auf der einen Seite haben wir einen Paragrafen, der die Verfassungsfeindlichkeit vermutet – vermutet! –, wenn in einem anderen Land ein Landesverband als extremistisch 2025 51 eingestuft wird. Auf der anderen Seite haben wir ein Indoktrinationsverbot, das ganz klare Regeln festlegt und an den Beutelsbacher Konsens geknüpft ist. Und: Hier wird auch keiner denunziert. Hier gibt es ein klares rechtsstaatliches Verfahren zwischen allen Beteiligten: zwischen dem Schulamt, dem Direktor der Schule, dem betroffenen Lehrer und den Eltern. Und wenn das innerhalb von sechs Monaten nicht zu Ende geführt wird, haben die Eltern natürlich das Recht, gegen diese Verzögerung vorzugehen. Die Möglichkeit, gegen die Verschleppung vorzugehen, muss den Eltern auch eingeräumt werden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)
