Kristy Augustin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch wenn die AfD jetzt durch die Reihen raunt, dass die CDU keine eigene Rednerin habe, weil Frau Augustin zur SPD gehöre: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die gehört zur Koalition!) Es wird sie wenig überraschen, dass ich mich bei diesem Gesetzentwurf auch als Mitglied der CDU vollumfänglich meiner Vorrednerin Katja Poschmann anschließen kann. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sicherlich so einiges, was im Schulgesetz angepasst werden könnte und müsste – schon allein der eher kleine Punkt, dass unter § 134 noch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg erwähnt wird – das ist neulich Thema im Landesschulbeirat gewesen –, das nunmehr durch das LIBRA ersetzt wird. Es gibt sicherlich verschiedene bildungspolitische Aspekte, die wir uns vorstellen könnten im Schulgesetz noch anzupacken. Wenn ich in die Reihen der einzelnen Fraktionen schaue, dann vermute ich, das gilt für jede Fraktion. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD, der heute auf der Tagesordnung steht, konzentriert sich aber auf einen Aspekt – Frau Poschmann hat es ausgeführt –, besser gesagt: nur auf einen Paragrafen, § 64a. Dass dieser in seiner jetzigen Form ins Schulgesetz aufgenommen wurde, ist ja noch gar nicht so lange her. Ich habe nachgeschaut: Der Kabinettsbeschluss war 2023. Anfang des Jahres 2024 haben wir die Novelle zum Schulgesetz in zweiter Lesung debattiert und verabschiedet. Dabei ging es auch um andere wichtige Punkte, nicht nur um § 64a, sondern zum Beispiel um die Stärkung des Kinderschutzes – wichtige Punkte, die ich auch nicht revidieren will. Der § 64a stärkt konkret das umfassende Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen und auf Schulveranstaltungen. Es ist untersagt, Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen. Weiter heißt es im Paragrafen unter anderem ganz konkret – ich zitiere –: „[…] Handlungen, die geeignet sind, den Nationalsozialismus oder andere zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren zu verherrlichen oder zu rechtfertigen, oder […] antisemitische oder rassistische Handlungen [sind] unverzüglich dem zuständigen staatlichen Schulamt zu melden.“ (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Nicht nur, weil der Freundeskreis Israel heute zusammengekommen ist, finde ich es eine wichtige Botschaft, das zu wiederholen. Ich weiß nicht, wie man angesichts dessen darauf kommt, dies aus dem Schulgesetz streichen zu wollen. Auch die Verankerung der Möglichkeiten und Pflichten der Lehrkräfte – Frau Poschmann ist darauf eingegangen – ist sehr wichtig, denn die Lehrkräfte werden hierdurch in ihrem Entscheidungsspielraum gestärkt, um sofort vorgehen zu können. Aber was plant nun die AfD mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf? Im Kern soll der bisherige § 64a des Schulgesetzes, der sich eben gegen die Verbreitung von Propaganda verfassungsfeindlicher Organisationen richtet, durch eine neue Regelung, die explizit ein Indoktrinationsverbot für Lehrkräfte festlegt, komplett ersetzt werden. Verwiesen wird dabei auf den Beutelsbacher Konsens. Ein Bestandteil des Beutelsbacher Konsenses ist das Überwältigungsverbot. Dieses darf aber nicht – mal in Richtung AfD gesagt –, Herr Hohloch, mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. (Dennis Hohloch [AfD]: Das steht auch nirgendwo im Gesetzentwurf, und das wissen Sie! Das steht nicht an einer Stelle!) Denn – und das haben Sie, wie man an Ihren Reden erkennt, schon in der vergangenen Legislaturperiode nicht verstanden – Demokratiebildung ist ein zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags, auch in der Schule. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dabei haben die Lehrerinnen und Lehrer den ganz klaren Auftrag, an der Demokratie- und Wertebildung mitzuwirken. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Beschrieben wird dies auch explizit in den Handlungsleitlinien für Schulleitungen und Lehrkräfte des MBJS. Wenn ich mal den Minister für Bildung, Jugend und Sport in Abwesenheit – er wird heute bestens vom Herrn Staatssekretär vertreten – zitieren darf: „[D]ie Schulen in Brandenburg unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, Toleranz und ein Verständnis für Demokratie und ihre Werte als Grundlage einer offenen Gesellschaft zu entwickeln. In ihnen werden die Schülerinnen und Schüler im Geiste von Demokratie, Menschenwürde und einem aktiven Eintreten für die freiheitlichdemokratische Grundordnung sowie der Werte des Grundgesetzes und der Landesverfassung erzogen. Dabei orientieren sich die Lehrkräfte auch am Beutelsbacher Konsens, der als Grundlage für den politisch-historischen Unterricht an allen Schulen dient. Es ist wichtig zu betonen, dass die Schule kein neutraler und wertfreier Raum ist. Die Vorstellung, dass in der Schule antidemokratische Positionen neben anderen gleichberechtigt diskutiert und toleriert werden müssen, ist falsch. In jeder Bildungssituation muss die klare demokratischmenschenrechtsorientierte Haltung der Schulleitung und der Lehrkraft erkennbar sein.“ Ich glaube, das ist sehr richtig und wichtig. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, dieser klare Auftrag an die Lehrkräfte wird mit dem Gesetzentwurf der AfD konterkariert, ja sogar aufgehoben. Sie fordern in Ihrem Text, dass die Lehrkräfte „stets zu politischer Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtet“ sind. Es sei ihnen untersagt, „in politischer, weltanschaulicher oder religiöser Hinsicht einseitig zu beeinflussen“. Sollte jemand – man muss sich das vorstellen – der Meinung sein – nur der Meinung sein! –, es sei eine einseitige Beeinflussung passiert, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) dann hätte man nach Ihrem Gesetzentwurf schon die Möglichkeit, bei einem nachgewiesenen Verstoß eines Beamten Disziplinarmaßnahmen einzuleiten. Ihr Gesetz geht sogar so weit, dass dann gegen die Lehrkraft vorzugehen ist.
