Katja Poschmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Im Januar 2024 hat der Brandenburger Landtag das Schulgesetz geändert und § 64a in das Gesetz aufgenommen. Von Beginn an beklagte die AfD-Fraktion die Einführung dieser Regelung und sprach immer wieder von einer Diskriminierung ihrer Partei, so auch heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es eigentlich? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Um eine Diskriminierung der AfD!) Das Schulgesetz regelt seither, wie im Schulalltag mit verfassungsfeindlichen Symbolen, beispielsweise dem Hitlergruß oder dem Hakenkreuz, umgegangen werden soll. (Dennis Hohloch [AfD]: Dem AfD-Logo! – Zuruf von der AfD: Dem Kugelschreiber!) Denn unsere Schulen und die Lehrkräfte müssen leider zunehmend auf genau das reagieren. Es ist doch klar: Rechtsextremismus hat an unseren Schulen nichts zu suchen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Grob zusammengefasst: Seit der Änderung müssen die Vorfälle dem Schulamt gemeldet werden. Dort wird dann entschieden, wie mit diesen umgangen wird. Im Gesetzgebungsprozess wurde auch darüber diskutiert, ob eine solche Regelung überhaupt notwendig ist, denn verfassungsfeindliche Symbole, Parolen oder Zeichen sind gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs ohnehin und schon längst verboten. Ziel ist es, die Verbreitung und Verherrlichung ideologischer Inhalte, die unseren verfassungsrechtlichen Grundprinzipien entgegenstehen, zu unterbinden. Paragraf 64a wurde dennoch in das Brandenburgische Schulgesetz aufgenommen, um eine klare gesetzliche Regelung für unsere Schulen und auch einen Handlungsleitfaden für die Lehrkräfte festzuhalten. Denn im Schulalltag stellt sich immer wieder die Frage, wo Meinungsfreiheit aufhört und wo Verfassungsfeindlichkeit anfängt. Das ist doch die entscheidende Frage – (Lars Hünich [AfD]: Entweder es gibt eine Meinungsfreiheit oder nicht!) im Übrigen auch außerhalb unserer Schulen. Wie entscheidend das ist, zeigt der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion, der aufs Neue Ihre Taktik offenbart, (Dennis Hohloch [AfD]: Strategie!) nämlich die Grenzen zwischen der Meinungsfreiheit und dem Grundgesetz zu verschieben und dabei den Beutelsbacher Konsens und das Neutralitätsgebot für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Kurzum: Die Antragsteller wollen, dass rechtsextreme Positionen eben nicht als diese benannt werden, sondern als gleichberechtigte und legitime politische Positionen behandelt werden. Dafür behauptet die AfD im vorliegenden Antrag, § 64a sei eine „[…] explizite politische Instrumentalisierung des Schulgesetzes […]“ sowie eine einseitige Beeinflussung im Schulalltag. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Die Werte der Verfassung zu vertreten, ist also nach Meinung der AfD Brandenburg eine einseitige Beeinflussung und politische Instrumentalisierung. (Zuruf von der AfD: Nein! – Zuruf: Hört, hört!) Das ist doch mal eine sehr bemerkenswerte Aussage. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Daher werde ich an dieser Stelle die Dinge einordnen. Erstens: Das Neutralitätsgebot schützt Parteien nicht davor, dass sich auch Schulen sachlich mit ihnen und ihren Positionen auseinandersetzen. Zweitens: Es ist ganz wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrags, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Personen, (Zuruf von der AfD: Ja, ja, „Personen“!) Positionen als solche zu benennen, auch wenn diese von demokratisch gewählten Parteien vertreten werden. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Drittens: Politische Bildung ist nicht neutral und erst recht nicht wertneutral, ganz im Gegenteil. (Zuruf von der AfD: Steht auch nicht drin!) Sie beruht auf den Werten unseres Grundgesetzes, und das positioniert sich ganz eindeutig für Menschenwürde und für Demokratie und damit gegen Rassismus, (Lars Hünich [AfD]: Furchtbar, ehrlich!) gegen Diskriminierung und gegen den Einparteienstaat. (Beifall SPD, BSW und CDU) 2025 49 Die Verherrlichung der NS-Diktatur und die Relativierung ihrer Verbrechen durch das Tragen ihrer Symbole oder das Wiederholen ihrer Parolen sind keine Meinungen, sondern handfeste Straftaten. Es ist unsere Pflicht, junge Menschen darüber aufzuklären; das ist im Sinne des Beutelsbacher Konsenses. Unsere Gesetze legen dafür ganz klare Grenzen fest. Ausnahmsweise will die AfD in diesen Fällen aber Grenzen verschieben und Straftaten salonfähig machen. (Dennis Hohloch [AfD]: Was zur Hölle erzählt sie denn da?) Und genau das wird es mit uns nicht geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler [BSW]) Abschließend halte ich also fest: Verfassungsfeindliche Symbole oder Aussagen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit, sondern unter das Strafgesetzbuch. Sie müssen auch in Schulen als solche benannt und geahndet werden. Das Anliegen der AfD-Fraktion ist daher unbedingt abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)
