Jouleen Gruhn
Frau Ministerin, vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet und wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/723, Stichwort: Ersatzlose Streichung von § 69 Abs. 6 der Kommunalverfassung in Art. 1 des Gesetzentwurfs. Ich bitte um das Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen. – War das bei der CDU ein Handzeichen? (Zuruf von der CDU: Nein! – Heiterkeit AfD) – Nein, gut. – Dann bitte die Gegenprobe. – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich (Lars Hünich [AfD]: Angenommen!) abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 8/695 zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie der Beschlussempfehlung zustimmen und das Gesetz verabschieden möchten. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. (Steeven Bretz [CDU]: Filter, da haben Sie ja erfolgreich gefiltert!) Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag, Drucksache 8/733, mit dem Titel „Starke Kommunen – starke Selbstverwaltung: Investitionstätigkeit der Kommunen unterstützen!“, der Koalitionsfraktionen. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie dem Entschließungsantrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/437 2. Lesung 2025 45 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/697 Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie der Beschlussempfehlung zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Neuntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/630 1. Lesung Herr Hohloch hat sich schon auf den Weg gemacht. Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Schulen sollten Orte des Lernens, der Offenheit und der freien Meinungsbildung sein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hervorragend! – Zuruf von der AfD: Sehr richtig!) Doch die Realität sieht immer häufiger anders aus, meine Damen und Herren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Leider!) Wir jedenfalls erhalten zunehmend und vor allem im Zuge der Landtagswahl und der Bundestagswahl immer mehr Meldungen von Schülern, von Eltern, aber auch von Lehrern über politische Einflussnahme an unseren Schulen, aber auch in unseren Kitas und unseren Horten. Diese Vorfälle treten nicht vereinzelt auf, sondern sie häufen sich, und sie zeigen ein Muster, meine Damen und Herren. Am 6. September 2024 bezeichnete zum Beispiel am Marie-Curie-Gymnasium in Dallgow-Döberitz eine Lehrerin in einer achten Klasse die AfD als „hässliche blaue Partei“. Es folgt mindestens eine schriftliche Elternbeschwerde. (Zuruf: Meinungsfreiheit!) 10. September 2024, Marie-Curie-Gymnasium Wittenberge: Politiker-Speeddating zur Landtagswahl ohne die Vertreter der AfD, und ein Vertreter der CDU mimt den Direktkandidaten der AfD. 15. Dezember 2024, Gesamtschule Spree-Neiße: Nach der U16- Wahl erklärt eine Lehrerin, unter einer AfD-Regierung würden Kinder geschlagen und dürften Frauen nicht mehr arbeiten. Schüler berichten von gezielter Manipulation und vorbereiteten Texten. Auch diese liegen uns schriftlich vor. 20. September 2024, Marie-Curie-Gymnasium in Dallgow-Döberitz: Ein Sportlehrer beschimpft einen AfD-Wahlkampfhelfer auf offener Straße als Nazi und stößt einen älteren Mann im Beisein der Schüler und der Schulleitung. Januar 2025, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Eberswalde: Im Unterricht ruft eine Lehrerin zur Gegendemo gegen die rechtsextreme AfD auf und zeigt dazu auf dem Smartboard einen Demoaufruf, auf dem „rechtsextreme AfD“ steht. Januar 2025, eine Schule im Süden Brandenburgs – der Name soll nicht genannt werden –: Ein Drittklässler wird von einer Sozialarbeiterin eingeschüchtert. Seine Mutter sei rechtsextrem, die AfD wolle alle braunäugigen Menschen und Ukrainer töten. Die Mutter wird gewarnt, ihr Sohn könne der Schule verwiesen werden, wenn sie den Vorfall öffentlich mache. 25. Februar 2025, Tobias-Seiler-Oberschule Bernau: Sechs Zehntklässler berichteten uns – auch das liegt uns schriftlich vor –, dass eine Lehrerin im Politikunterricht entsetzt auf das Wahlergebnis der AfD reagierte und einen stillen Schüler öffentlich als AfD-Sympathisanten bloßstellte, nur weil er seine Meinung nicht öffentlich äußern wollte. Am Ende zeigte sie eine Website zum Aufstieg der NSDAP, auf der NSDAP und AfD gleichgesetzt werden. Viele Schüler waren daraufhin schockiert und haben sich an unsere Fraktion gewandt. Und Sie, meine Damen und Herren, aber auch der Bildungsminister, der heute leider nicht hier ist, aber vertreten wird, sagen immer wieder, Indoktrination und Propaganda seien an unseren Schulen kein Alltag. Aber die Realität sieht nun mal anders aus. Was wir sehen, sind offene Grenzüberschreitungen: von tendenziösen Bemerkungen über Aufrufe zu Demonstrationen bis hin zu Einschüchterungen und öffentlichem Beschämen von Schülern, aber auch deren Eltern, deren Freunde und deren Familienmitglieder. Wie reagiert das zuständige Bildungsministerium auf solche Sachverhalte? Viele von den Vorfällen, die ich gerade vorgelesen habe, haben wir als Kleine Anfragen eingereicht und im Bildungsausschuss thematisiert. Es gibt genau zwei Dinge, die das Ministerium dann immer macht: Erstens wiegelt es ab mit Misstrauen gegenüber denjenigen, die die Missstände gemeldet haben. Es erklärt pauschal, die geschilderten Fälle seien entweder unglaubwürdig oder nicht überprüfbar, solange sich der Absender nicht namentlich zu erkennen gebe. Meine Damen und Herren, fragen Sie sich bitte, warum sich diejenigen, die sich an uns wenden, nicht mehr trauen, sich an die öffentlichen Stellen und Behörden zu wenden. Das ist offensichtlich ein massiver Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Institutionen, den Sie zu verantworten haben. (Beifall AfD) Aber das Ministerium weiß es ja auch genau. Wer sich als Lehrer, Schüler oder Elternteil offen äußert, riskiert eben berufliche, schulische und soziale Konsequenzen. Dementsprechend sind solche Ausflüchte auch ziemlich einfach. Leute, die sprechen wollen, haben Angst vor Repressalien, vor Bloßstellungen oder auch vor Mobbing – innerhalb der Schule, innerhalb des Freundeskreises etc. Wir haben das Thema Meinungsfreiheit heute im Rahmen der Regierungserklärung angesprochen – passt also ganz gut zu diesem Thema. Und nicht nur das. Das Ministerium selbst nutzt – zweitens – inzwischen den bestehenden sogenannten Extremismusparagrafen, um genau diesen Druck noch weiter zu verschärfen. Danach genügt bereits die bloße Vermutung des Verfassungsschutzes zur Einleitung von Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler, also oftmals Minderjährige. Wir reden hier ganz gezielt über Ordnungsmaßnahmen und nicht über Erziehungsmaßnahmen, wie man sie als Lehrer eigentlich durchführen sollte. Dabei ist ein gesicherter Nachweis nicht einmal notwendig. Ich sage es Ihnen noch mal: Es reicht, wenn zum Beispiel der Landesverband der AfD in Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Dann wird die Verfassungsfeindlichkeit der AfD laut diesem Paragrafen auch in Brandenburg vermutet, und allein ein Stift der AfD Brandenburg würde dazu führen, dass ein Lehrer den Ordnungsmaßnahmenkatalog gegen einen Schüler durchsetzen könnte. Meine Damen und Herren, Fakt aber ist, der Anlass für die Einführung des Paragrafen erwies sich als falsch. Es waren die Fake News aus Burg, die sich danach offenkundig als Fake News erwiesen haben und bei denen alle Strafanzeigen wieder eingestellt wurden. Es existiert außerdem kein flächendeckendes Extremismusproblem an unseren Brandenburger Schulen, ansonsten hätte das Ministerium die Vorfälle sicherlich auch mal statistisch ausgewertet, und bestehende Rechtsgrundlagen wie § 4, § 63 oder § 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung reichen für solche Vorfälle auch eindeutig aus. Meine Damen und Herren, der bestehende § 64a dient letztlich weniger dem Schutz vor Extremisten als vielmehr der Bekämpfung der politischen Opposition im Allgemeinen und der AfD im Speziellen und im Besonderen. Deshalb muss er gestrichen und durch ein explizites Indoktrinationsverbot ersetzt werden. (Beifall AfD) Aber, meine Damen und Herren, was genau ist eigentlich Indoktrination? Sie beginnt dort, wo die Grenze der Wertvermittlung überschritten wird, wo Lehrer ihre Autorität und Stellung ausnutzen, um Schüler einseitig und politisch zu beeinflussen. Einige Beispiele hierfür habe ich Ihnen zu Beginn meiner Rede genannt. Wir von der AfD wollen keine Gesinnungsschulen, (Beifall AfD) sondern wir wollen freie, objektive und respektvolle Bildung; das ist der Auftrag, dessen Erfüllung dieser Staat den Eltern und Schülern versprochen hat. Wie soll dieses Indoktrinationsverbot geregelt werden? Insgesamt handelt es sich um vier Paragrafen: Erstens: Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulpersonal werden zu politischer Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hervorragend!) Das ist bis heute so im Schulgesetz nicht explizit geregelt. Zweitens: Einseitige politische, weltanschauliche oder religiöse Beeinflussung im Schulbetrieb wird untersagt. Drittens: Verstöße sind unverzüglich – deswegen handelt es sich auch um eine Neuerung im Vergleich zum jetzigen Schulgesetz – dem Schulamt zu melden. Dort müssen sie überprüft werden. Bei nachgewiesen Verstößen folgen disziplinar- oder arbeitsrechtliche Ordnungsmaßnahmen. Das Verfahren – auch das ist neu – schützt vor allem die Interessen derjenigen, die sich an das Schulamt gewendet haben. Wenn das Verfahren nicht innerhalb von sechs Monaten beendet ist, besteht die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden, um dieses Verfahren zu beschleunigen. Denn die aktuelle Rechtslage im Schulgesetz ist nicht ausreichend, weil die bestehenden Rechtsgrundlagen und Übereinkünfte immer häufiger übergangen werden und unzureichend sind. So zum Beispiel ist der Beutelsbacher Konsens zwar ausgesprochener Konsens – natürlich auch im Bildungsministerium –, aber nicht fest im Schulgesetz verankert. Meine Damen und Herren, wenn Ihnen etwas an der freien Meinungsbildung der Kinder in unserem Land liegt, dann setzen Sie hier heute ein klares Zeichen gegen Indoktrination und Propaganda. (Vereinzelt Beifall AfD) Stimmen Sie für den neuen § 64a. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
