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Oliver Skopec

BSW 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der CDU, den sie im vergangenen Jahr, im alten Landtag, in der 7. Legislaturperiode noch kategorisch abgelehnt hat. Das ist insofern bemerkenswert, als der Gesinnungswechsel bei der CDU innerhalb weniger Tage 2025 43 nach der Landtagswahl mit dem Wechsel in die Opposition erfolgt ist. Herr Noack hat das ebenfalls beschrieben. Doch über die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelung bestand und besteht weitestgehend Einvernehmen. Die Kommunen sollen im Ergebnis der Beratungen im Innenausschuss ein weiteres Jahr von der Konsequenz einer vorläufigen Haushaltsführung verschont werden, wenn ihnen Jahresabschlüsse, egal, ob geprüft oder aufgestellt, fehlen. Denn die Konsequenz einer vorläufigen Haushaltsführung ist für die Kommunen recht einschneidend, und nicht immer haben die Kommunen diese Verspätungen selbst zu verantworten. Deswegen erscheint es gerechtfertigt, diese Regelung so zu treffen. Es war aber wichtig, dass wir als Koalition dem Antrag der CDU auf eine rein schriftliche Anhörung nicht gefolgt sind. So konnten die Kommunen im Innenausschuss verschiedene Aspekte dieses Themas aufzeigen, die zukünftig Beachtung finden sollen. Diesen wollen wir uns als Koalition widmen; und wir wollen dazu im Sommer einen Gesetzentwurf einbringen, der verschiedene Bereiche der Erstellung von Jahresabschlüssen beinhaltet. Das sind erstens die Schaffung einer Ausnahmeregelung für das nicht rechtzeitige Erstellen des Jahresabschlusses, zweitens die Erweiterung und Verlängerung des Zweiten Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes, drittens Vereinfachungen hinsichtlich bzw. die Abschaffung der Verpflichtung zu Jahresabschlüssen für gewisse Gemeindegrößeklassen, viertens die Überarbeitung der Kommunalen Haushaltskassenverordnung – auch unter den Gesichtspunkten des Bürokratieabbaus. Das Ganze wollen wir im Sommer in den Landtag einbringen, damit die Kommunen rechtzeitig wissen, woran sie sind. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, ein Investitionsprogramm aufzulegen, mit dem die Investitionsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen und Landkreise gestärkt wird. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Damit sollen Kommunen und Landkreise zinsbegünstigte Investitionskredite bei der ILB aufnehmen können, um ihren kommunalen Investitionsstau in den Bereichen Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz sowie Sportstätten abbauen zu können. Zum Änderungsantrag der AfD: Sie wollen die Regelung in § 69 Abs. 6 vollständig streichen. Sie unterstellen die Erstellung damit vollständig dem Belieben der Kommunen – ob sie ihrer Verpflichtung zur Doppik nachkommen oder nicht. Das lehnen wir ab. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch knapp zehn Sekunden. Ich hätte eigentlich gern noch darüber gesprochen, dass ich mir von unserer Finanzverwaltung ähnliche Nachsicht auch bei Unternehmen in solchen Situationen wünsche, aber dazu sprechen wir ein anderes Mal. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Und …

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