Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/139 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/695 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/733 Ich eröffne die Aussprache. Herr Noack steht schon in den Startlöchern. (Beifall SPD und BSW) Herr Abgeordneter, bitte schön. Andreas Noack (SPD):* Werte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuschauer! – Der Lautsprecher ist jetzt auch an. (Zurufe von der AfD: Leider! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der steht am Mikrofon!) Den sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde“ kann man auch vereinfachen: Es geht um die Änderung von § 69 Abs. 6 unserer Kommunalverfassung. Ich bin der CDU insofern dankbar, als sie hiermit nicht nur beweist, dass sie wie wir an der Seite der Kommunen steht, sondern auch, dass sie das gestalterische Element aus der Regierungszeit in die Oppositionsrolle mitgenommen hat. Herr Bretz weiß ganz genau, was ich damit meine. Wir müssen hier noch einmal nachjustieren. Wir haben festgestellt, dass entgegen allen Unkenrufen natürlich nicht der Fall eingetreten ist, dass alle Kommunen in Brandenburg nun in der vorläufigen Haushaltsführung sind. Doch im Hinblick auf die Zeit – das hat auch die Anhörung am 12. Februar im Innenausschuss deutlich gemacht – brauchen wir noch einmal etwas Luft, damit die Kommunen – und wir sind in diesem Punkt auf einem guten Weg –, die die Jahresabschlüsse zeitgerecht vorgelegt haben und die Vorgaben unserer jetzt gültigen Kommunalverfassung erfüllen, das Jahr 2025 noch nutzen können, um tatsächlich in die Lage zu kommen, zeitnah – wie wir es bei Unternehmen gewöhnt sind – Jahresabschlüsse vorzuweisen, auf die die Haushaltssatzungen der Zukunft aufgebaut werden können. Ich möchte aber dazusagen, dass das nicht bedeutet, dass das die Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung ist. Die Geburtsfehler der Einführung der Doppik wirken bis heute nach, allerdings sollten wir auch auf den Fachverband der Kämmerer hören, der deutlich gesagt hat – dazu stehen wir und diesbezüglich sind wir uns in der Koalition einig –, dass wir hier noch Bürokratieabbau betreiben müssen. Zwischen kleinen und großen Kommunen muss es Unterschiede bei der Erstellung der Jahresabschlüsse geben. Das haben wir nicht erst heute und nicht erst am 12. Februar festgestellt, das haben wir schon im letzten Jahr festgestellt. In Richtung CDU: Das hätten wir vielleicht ein bisschen zügiger abräumen können. (Beifall SPD) Doch die CDU ist ja sehr wohlwollend und wird uns sicherlich in Zukunft noch bei diesem Prozess begleiten. (Steeven Bretz [CDU]: Absolut!) Paragraf 69 sagt aber noch etwas anderes aus – deswegen unser Entschließungsantrag. Wir stellen fest, dass kommunale Haushalte – in gewisser Weise wirkt dort die Schuldenbremse – bei der Genehmigung nach der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen beurteilt werden. Deswegen geht es im letzten Absatz unseres Entschließungsantrags um Folgendes: Wenn die Kommunen mit einer geringen Zinsbelastung in die Lage versetzt werden, die fortwährende Leistungsfähigkeit nachweisen zu können, kann ein Fördermittelprogramm des Landes über die ILB mit einem sehr niedrigen Zinssatz sehr hilfreich sein. – Das ist das Gebot der Stunde. Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Kommunen in unserem Land in Zukunft weiterhin kräftig investieren. (Beifall SPD und BSW) Ich habe nur noch elf Sekunden, möchte aber zumindest noch kurz auf den Antrag der AfD eingehen. (Zuruf von der AfD: Oh wei!) Er ist ein finanzpolitischer oder kommunalpolitischer Tiefflug oder Blindflug – das können Sie sich aussuchen, wie Sie wollen. Die Streichung von § 69 Abs. 6 der Kommunalverfassung …
