Britta Müller
Jetzt kann ich mich doch nicht kurzfassen, aber das ist nicht mein Verschulden. Frau Dr. Oeynhausen, zunächst ist es wichtig, das Verhältnis zwischen Ministerium und Krankenkassen rechtlich klar einzuordnen: Das Ministerium übt die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen aus. Die Rechtsaufsicht beschränkt sich auf die Überprüfung, ob die Krankenkassen das geltende Recht, also gesetzliche Regelungen und verbindliche Vorschriften, einhalten. Sie ist ausdrücklich keine Fachaufsicht – doch was Sie fordern, ist Sache einer Fachaufsicht. Es handelt sich aber um eine Rechtsaufsicht. Das bedeutet, dass es nicht gestattet ist, sich in das operative Geschäft der Krankenkassen einzumischen oder dort einzugreifen. Wir können keine Weisungen zu konkreten Vertragsinhalten oder Verhandlungsstrategien erteilen. Auch eine Aussetzung der Festbetragsregelung, etwa bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung in den Landkreisen, liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Solche Eingriffe wären rechtswidrig – darauf habe ich schon einmal verwiesen. Ich habe auch schon einmal ausgeführt, was wir als Rechtsaufsicht über die unmittelbaren Kassen tun: Wir haben Stellungnahmen zu diesem Thema abgefordert, und wir werden sehen, ob rechtmäßig im Sinne der Rechtsaufsicht gehandelt worden ist oder ob hier eine Rechtsfehlerhaftigkeit vorliegt. Das prüfen wir, und damit kommen wir unserer rechtsaufsichtlichen Verantwortung nach. Herr Genilke, ich habe nicht damit angefangen, jemandem die Schuld zuzuschieben. Es war der – jetzt wieder im Saal erschienene – Kollege Redmann, der der Ministerin gesagt hat, sie solle endlich tätig werden. Es geht tatsächlich nicht um eine Schuldzuweisung, denn wir wollen nach vorne blicken und vorankommen. Zur KLR, die Sie angesprochen haben: Was passiert jetzt? Ich sage es einmal ganz praktisch: Sie liegt jetzt beim Landkreistag, und er kann sie – auch von Dritten – rechtlich prüfen lassen. Er kann tatsächlich auch für alle Kreise eine Musterkalkulation erstellen, in der die Kosten dargelegt werden. Dann sehen die Kreise: Ist es kostendeckend, oder ist es nicht kostendeckend? – Diese Möglichkeit besteht jetzt. Es besteht tatsächlich für jeden der acht Landkreise die Möglichkeit, einmal Probe zu rechnen: Was kommt unterm Strich heraus? Und dieses Ergebnis kann natürlich kommuniziert werden – auch gegenüber den Kreistagsabgeordneten, sodass sie zu einer Entscheidung darüber kommen können, ob diese Kostengrundkalkulation für sie als Modell geeignet ist. Dann entscheiden sie im Kreistag, ob sie dieses Modell akzeptieren. Ich bin sehr glücklich, dass im Havelland vor zwei Tagen die Entscheidung getroffen worden ist, sich dieser Kostengrundkalkulation anzuschließen. Immer mehr Kreise erachten sie als nachvollziehbar. – Diese Möglichkeit haben sie jetzt.
