Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bretz, lassen Sie mich vorwegsagen: Die Vorstellung, dass Menschen in einer Notlage zögern könnten, den Rettungsdienst zu rufen, weil sie sich Sorgen um eine mögliche Rechnung machen, ist für mich als Gesundheitsministerin nicht hinnehmbar. Wenn es um akute medizinische Notfälle geht, muss eines klar sein: Wer Hilfe braucht, bekommt sie – ohne finanzielle Hürden und Angst vor nachträglichen Kosten. Ich nehme die Berichte aus einem Brandenburger Landkreis, laut denen Patientinnen und Patienten möglicherweise rückwirkend zur Kasse gebeten werden, daher sehr ernst. Denn diese Situation ist nicht nur für die Betroffenen belastend, sondern sorgt auch für große Verunsicherung. Der Konflikt zwischen den Rettungsdienstträgern auf der einen und den Kostenträgern auf der anderen Seite schwelt bereits seit Jahren. Doch Anfang 2025 ist er eskaliert, und zwar auf dem Rücken der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in medizinischer Notlage den Rettungsdienst rufen. Das ist aus meiner Sicht ein absolut unhaltbarer Zustand. Kurz nach meinem Amtsantritt habe ich daher den direkten Austausch mit beiden Seiten gesucht. Jetzt ist der Kollege Redmann leider nicht im Saal. Herr Bretz, vielleicht richten Sie es ihm aus – und Sie waren ja auch anwesend, als Herr Redmann in der Aussprache zur Regierungserklärung sagte, die Gesundheitsministerin werde hier nicht tätig. Ich versuche gerade – und das habe ich seit meinem Amtsantritt sofort gemacht –, das Kind, das in den Brunnen gefallen ist, herauszuziehen, weil Sie und Ihre Fraktion – Sie waren ja auch an der Regierung beteiligt – nicht dazu beigetragen haben, zu verhindern, dass das Kind in den Brunnen fällt. Nun liegt es im Brunnen, ich ziehe es heraus. Ich meine, Sie sind nicht dazu da, mich zu loben; das erwarte ich gar nicht von Ihnen. Aber schieben Sie mir nicht die Schuld dafür in die Schuhe; Sie haben in der letzten Legislaturperiode die Verantwortung getragen, und dieser sind Sie an der Stelle nicht gerecht geworden. Ich habe, wie gesagt, nach meinem Amtsantritt mit beiden Seiten gesprochen, um eine sachgerechte Lösung zu erzielen und herbeizuführen. In mehreren intensiven Gesprächen in meinem Haus wurden mögliche Lösungswege erarbeitet. Ein zentraler Baustein ist eine Kalkulationssystematik, die mithilfe eines externen Beraters entwickelt wurde und in einigen Landkreisen bereits Anwendung findet. Ein Ergebnis unserer Gespräche ist, dass diese Kostenkalkulation dem Landkreistag nun zur Verfügung steht, damit die Landkreise ihre Rettungsdienstgebühren auf Basis einer nachvollziehbaren und einheitlichen Systematik prüfen und weiterentwickeln können. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Diese Kostenkalkulation wurde speziell für den Rettungsdienst entwickelt; sie ist urheberrechtlich geschützt und kann daher nicht ohne Weiteres unentgeltlich weitergegeben werden. Dennoch ist sie ein echter Hebel. Wenn sich weitere Landkreise entschließen, diese Systematik zu nutzen, könnte das einen Durchbruch in dem festgefahrenen Streit bedeuten. Aber – und das sage ich deutlich – mein Ministerium kann hier nur moderierend tätig werden. Inhaltliche Vorgaben an die Vertragspartner wären rechtlich nicht zulässig. Damit die Festbeträge und mit ihnen die teils belastenden Gebührenbescheide verschwinden, müssen die Landkreise auf Basis der genannten oder einer anderen geeinten, nachvollziehbaren Kalkulationsmethode transparente, rechtssichere und kostendeckende Modelle entwickeln und diese mit den Kostenträgern verhandeln. Das ist kein leichter Weg, wie wir sehen. Gerade deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdienstträgern und den Kostenträgern zu verbessern. Um diesen Dialog zu beflügeln, habe ich die Landräte, die Oberbürgermeister sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Krankenkassen diesen Freitag zu einem weiteren Gespräch mit dem Ministerpräsidenten eingeladen. Ziel ist es, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, Positionen auszutauschen und gemeinsam offen und sachlich über Lösungsoptionen zu sprechen. Wir wollen damit eine tragfähige Grundlage für weitere Verhandlungen schaffen. Wir wollen sehen, ob es für beide Parteien eine Basis gibt, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Gespräche sind und bleiben der richtige Weg, um den Konflikt im Sinne der Menschen zu lösen. (Beifall BSW und SPD) Gestatten Sie mir noch einen wichtigen Hinweis. Die Rechtsaufsicht meines Hauses erstreckt sich ausschließlich auf die landesunmittelbaren Kassen, konkret also auf die AOK Nordost und die IKK Berlin-Brandenburg. Der Verband der Ersatzkassen, der vdek, ist dagegen dem Bundesamt für soziale Sicherung unterstellt und unterliegt nicht meiner Aufsicht. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen in § 133 SGB V ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, Festbeträge im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Beitragssatzstabilität zu definieren. Trotzdem sage ich Ihnen ganz klar: Mein Haus wird genau prüfen, ob sich landesunmittelbare Krankenkassen in Einzelfällen korrekt verhalten haben, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Rettungsdienst ist eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens. Er funktioniert, weil Menschen darauf vertrauen können, dass sie im Notfall Hilfe bekommen – schnell, sicher und ohne das Risiko, finanziell belastet zu werden. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Ich versichere Ihnen: Die Landesregierung wird weiter alles dafür tun, dieser schwierigen Lage verantwortungsvoll, transparent und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachzugehen und hier zu handeln. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
