Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Matzies-Köhler, die Landesregierung räumt der Bekämpfung von Armut und Armutsfolgen im gesamten Lebensverlauf einen hohen Stellenwert ein. Hier ist Brandenburg mit der drittniedrigsten Armutsquote im Vergleich der Bundesländer bereits gut vorangekommen. Jedoch gibt es bei den aktuell in die Rente eintretenden Jahrgängen deutliche Anzeichen dafür, dass die Rentenbeiträge tendenziell eher sinken, sodass wir der Entwicklung von Altersartmut mehr Aufmerksamkeit als bisher widmen müssen. Der Auf- und Ausbau der Familienzentren im Land Brandenburg ist ein zentraler Baustein, um der Entwicklung von Armut zu begegnen. Kernanliegen ist es, dass dort Familien mit geringem Einkommen niedrigschwellig informiert, beraten und bei der Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen unterstützt werden. Dies bezieht explizit auch Seniorinnen und Senioren ein. Daneben ist als Maßnahme die laufende Beobachtung der sozialen Lage Älterer über einen in der Entwicklung befindlichen datenbasierten Index Altersarmut vorgesehen. Die Landesregierung wird ferner die bestehenden Maßnahmen zur Armutsprävention in einem Konzept zusammenfassen und sinnvoll mit den Leistungen nach dem Präventionsgesetz des Bundes verknüpfen. Wesentliche Weichen zur Armutsbekämpfung werden auf Bundesebene gestellt. Deswegen hat die Landesregierung bereits in den ersten hundert Tagen ihrer Tätigkeit einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer Höhe von 2 000 Euro im Monat von der Besteuerung zu befreien. Auch die Kosten für einen Pflegeplatz werden für viele ältere Menschen zu einem Armutsrisiko. Dafür muss die neue Bundesregierung eine Reform der Pflegeversicherung mit einer Deckelung des Eigenanteils auf den Weg bringen. Die Grundlagen zur Verhinderung von Altersarmut werden jedoch im Erwerbsleben geschaffen. Stabile sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit tarifgebundenen Löhnen sind dafür ein entscheidender Faktor. Die Landesregierung setzt sich daher aktiv für die Steigerung der Tarifbindung und die Güte der Arbeit im Land Brandenburg ein. Dazu soll eine Tariftreueregelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge beitragen. Der Vergabemindestlohn soll auf 15 Euro angehoben und entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst werden. Entscheidungen der Wirtschaftsförderung sollen stärker an soziale Kriterien und die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft werden. Mit diesen Vorhaben wird ein aktiver Beitrag seitens des Landes geleistet, um Altersarmut frühzeitig zu begegnen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bekämpfung von Armut eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist. Dies zeigt sich deutlich auch in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen für eine bessere Zukunft. Eines dieser Ziele ist es, Armut in jeder Form und überall zu beenden. Die Agenda unterstreicht dabei die gemeinsame Verantwortung aller Akteure der Politik, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und jedes einzelnen Menschen. In diesem Sinne geht Armut uns alle an. – Danke.
