landtag.brandenburg.de ↗

Ulrike Liedtke

19.03.2025 Sitzungen 8/9

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte sehr. (Lars Hünich [AfD]: Aber ihr könnt euch nicht enthalten, nach dem, was die erzählen!) Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Bundestag hat gestern mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Diese Änderung verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Erstens. Unter die Schuldenbremse fallen nur noch Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung in Höhe von bis zu 1 % des nominalen BIP; solche, die über diese Grenze hinausgehen, werden nicht mehr darauf angerechnet. Zweitens wird die Schuldenbremse auch für die Länder gelockert. Das ist also eine Regelung, die für den Bund jetzt schon gilt. Die Länder können dann zusammen Kredite in Höhe von 0,35 % des BIP aufnehmen. Drittens soll ein Sondervermögen für die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro eingerichtet werden; davon sind 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz und 100 Milliarden Euro für die Länder vorgesehen. 2025 11 Zu dieser Bundesratsangelegenheit, Herr Dr. Berndt, konnte die Landesregierung den Landtag formal noch nicht informieren; ich nehme an, Sie haben sich auf die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg, Abschnitt III – Bundesratsangelegenheiten –, bezogen: „Die Landesregierung unterrichtet den Landtag zeitnah, wenn beim Bundesrat Vorlagen eingegangen sind, mit denen im Weg der Verfassungsänderung Kompetenzen der Länder auf den Bund oder Kompetenzen des Bundes auf die Länder verlagert werden sollen oder die für das Land Brandenburg von grundsätzlicher Bedeutung sind.“ Es steht außer Frage, dass die Angelegenheit für das Land von grundsätzlicher Bedeutung ist. Aber wir können erst darüber informieren bzw. eine entsprechende Unterrichtung an den Landtag schicken, wenn wir eine Bundesratsdrucksache haben. Diese liegt bis jetzt nicht vor. Das liegt daran, dass das Verfahren sehr gedrängt ist und sich der Ständige Beirat erst zur Fristverkürzung entscheiden muss. Das passiert jetzt gerade, parallel zu dieser Sitzung. Insofern geht aus meiner Sicht jedenfalls die Missbilligung in Ihrem Entschließungsantrag fehl. (Beifall SPD) Die Landesregierung hat, sicher auch durch das Verfahren begründet, gestern im Kabinett pflichtgemäßes Ermessen beschlossen. Das bedeutet, dass noch Gespräche stattfinden; das ist auch der Fall. Die Entscheidung wird bis Freitagfrüh, vor der Bundesratssitzung, fallen. Insofern kann ich Ihnen zu der Frage, wie diese Entscheidung ausgeht, jetzt keine weitere Auskunft geben. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

Alle Reden von Ulrike Liedtke Protokoll ↗