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Britta Müller

26.02.2025 Sitzungen 8/7

Der Bund ist in der Pflicht, eine ausreichende, auskömmliche Finanzierung für die Betriebskosten der Krankenhäuser sicherzustellen. Das habe ich hier auf zwei Anfragen von Herrn Bretz hin noch einmal klargestellt. Notwendig ist zunächst die Schließung der inflationsbedingten Lücke der letzten Jahre; hier zielen wir auf die Schließung der Lücke bei den Betriebskosten ab. Die Inflationsrate und die Steigerungen bei den Personalkosten lagen in den Jahren 2022 und 2024 signifikant über dem, was der Landesbasisfallwert abdecken konnte. Daher ist eine rückwirkende Anpassung des Landesbasisfallwerts zwingend erforderlich, um der drastischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser, die in die Vorjahre zurückreicht, entgegenzuwirken. (Beifall der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Das reicht jedoch nicht aus. Sie alle kennen meine Forderung hinsichtlich der Notwendigkeit der Überbrückungsfinanzierung. Bis die ersten Mittel aus dem Transformationsfonds und der Vorhaltefinanzierung fließen, brauchen die Krankenhausstandorte dringend schnelle finanzielle Unterstützung vom Bund. Doch auch der Transformationsfonds selbst muss angepasst werden. Eine alleinige Finanzierung aus Mitteln der GKV-Versicherten und der Länder ist nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar. Ich persönlich fordere die 40-30-30-Regelung, weil ich die andere Regelung als Maximalforderung begreife, die vom GKV-SV oder der GKV in einer zu erwartenden Klage aufgegriffen wird. Der Bund muss auch uns Ländern ermöglichen, unserer Planungsverantwortung gerecht zu werden. Wir wollen gute, bedarfsgerechte Lösungen schaffen, auf die die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können – ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Die Gesundheitsbedürfnisse und die Gesundheitsinfrastruktur sind regional sehr unterschiedlich. Als Land können wir auf die spezifischen regionalen Bedürfnisse unserer Bevölkerung viel besser und schneller eingehen, Versorgungsstrukturen anpassen und innovative Versorgungsformen erproben. Deshalb brauchen wir Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. 2025 51 Bundeseinheitliche Regelungen werden dem nicht gerecht. Die Länder brauchen also zusätzlich Ermessensspielräume und die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen, damit die Reform der Versorgungsrealität gerecht werden kann. Frau Gruhn hat zum Beispiel die Qualitätsindikatoren angesprochen, bei denen wir eine Ausnahmeregelung brauchen. Unser Ziel ist es, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. Hennigsdorf ist ein Beispiel, das beschrieben wurde, im Hinblick auf diesen Weg. Damit wird die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt gestärkt.

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