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Britta Müller

26.02.2025 Sitzungen 8/7

Danke schön. – Ich hatte ja eingangs schon Herrn Schierack angesprochen. Wir sind wieder bei der Aufgabenverteilung. Sie reden von Betriebskosten, also von dem Geld, das für die Umsetzung der Behandlungen in den Krankenhäusern zur Verfügung steht. Die Finanzierung der Betriebskosten ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz ganz klar geregelt. Dafür ist der Bund zuständig, und er bedient sich dazu der Krankenversicherungen, die dann Verträge schließen. Also, wenn Sie diese Frage schon stellen, dann stellen Sie die im Land. Das Land wird seiner Verpflichtung, die Ausstattung, die Strukturen, die Geräte zur Verfügung zu stellen, im Rahmen einer Investitionsförderung durch Investitionspauschalen auch nachkommen. Sie wissen, wir befinden uns in den Haushaltsgesprächen dazu. Ich habe entsprechende Anmeldungen für den Haushalt vorgenommen, die sich genau so auch in Ihrem Antrag wiederfinden, und ich hoffe, dass wir beim Verhandeln erfolgreich sind. Aber dass wir immer wieder erläutern müssen, wofür der Bund und das Land zuständig sind, ist sehr mühsam. Lassen Sie uns doch einfach mal über die Dinge sprechen, die wir jetzt auf den Weg bringen, und die Schritte, die wir im Land für die Umsetzung dieser Reform jetzt gehen. – Ich würde gerne zu meiner Rede zurückkommen, aber ich glaube, Sie sind noch nicht ganz zufrieden mit meiner Antwort, wie ich das sehen kann.

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