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Jouleen Gruhn

BSW 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Leider nein, Herr Bretz. Ich bin gerade so in Fahrt. (Zurufe: Oh!) Zweitens. Wir wollen endlich einen echten Inflationsausgleich für unsere Krankenhäuser über eine zügige und rückwirkende Anpassung der entsprechenden Landesbasisfallwerte. Drittens. Wir fordern die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, der ja, wie Sie wissen, für die Umsetzung der Krankenhausreform geschaffen werden soll. Es ist doch ein Unding, dass der kleine Mann über seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Kasse gebeten wird, aber der Bund und Privatversicherte sich einen schlanken Fuß machen. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Und weil wir die Krankenhausreform jetzt wirklich für Brandenburg umsetzen müssen – wir haben keine Wahl –, fordern wir wenigstens die Stärkung der Planungshoheit der Länder. Wir in Brandenburg wissen am besten, was gut für uns ist, und wir brauchen dafür die notwendige Flexibilität. Die Uckermark ist eben nicht vergleichbar mit Berlin-Charlottenburg, wo sich die Ärzte stapeln. Trotzdem sollen die gleichen Regeln gelten? Das ist doch Quatsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Die Verordnungen, die jetzt kommen werden, müssen auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sein und die Krankenhausreform so für uns weiter ausgestalten und nutzbar machen. Nur ein Beispiel sind die dauerhaften Ausnahmen bei der Erfüllung von Qualitätskriterien für alle Krankenhäuser, die wir als notwendig erachten, nicht der Bund. Damit wären wir auch schon richtig in Brandenburg. Meine persönliche Überzeugung ist: Alle Akteure vor Ort müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zusammensetzen und individuelle Lösungen finden; sie brauchen dafür die Hilfe von der Landesregierung. Alle müssen an einem Tisch sitzen und gemeinsam schauen, wo eine Leistung vor Ort wirklich benötigt wird und ob sie vielleicht 15 Kilometer weiter besser verortet wäre. Wichtig ist aber auch: Unsere Bürger müssen in den Veränderungsprozess einbezogen werden. Wir dürfen nicht mit ihren Gefühlen spielen. Wir müssen Ängste ernst nehmen und dazu in einen sachlichen Dialog treten. Auf keinen Fall eignet sich die gesundheitliche Versorgung für politische Spielchen. Dafür ist das Ganze zu wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall BSW und SPD) Wir dürfen auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht vergessen; sie sind die eigentlichen Leistungsträger, auf deren Schultern alles ruht. Darum müssen auch diese mit an den Tisch, und ihre Interessen müssen mit beachtet werden. (Beifall BSW) Jetzt zu dem Änderungsantrag der AfD. Sie wissen, ich schätze die fachliche Auseinandersetzung anstelle der Polemik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Zu Ihrem ersten Forderungspunkt: „Der Bund hat den größten Anteil zum Transformationsfonds zu leisten,“ – den größten! – „jegliche Mitfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll gänzlich ausgeschlossen sein.“ Ein Laie mag sich fragen – Sie wissen das bestimmt besser –: Wenn der Bund den größten Anteil und die GKV gar nichts zu zahlen hat, bleibt nach Adam Riese ein Delta. Wer das bezahlen soll, verraten Sie uns leider nicht. Zu Ihrem zweiten Forderungspunkt: „[…] die Investitionspauschale für die Kliniken im Land Brandenburg von mindestens acht Prozent zu verstetigen.“ Wenn man einmal darüber nachdenkt: 8 % von was? Prof. Schierack – dort hinten ist er – hat es sich von Frau Ministerin in der letzten Fragerunde im Plenum erläutern lassen. Das 2025 45 geht doch besser, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie sind doch da eigentlich versiert, nicht? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Sie meinen doch eigentlich die Investitionsförderquote von 8 % gemessen an den Erlösen der Krankenhäuser. Das ist natürlich kein gleichbleibender Betrag, sondern unterliegt der Variabilität und außerdem den verfügbaren Haushaltsmitteln. Und übrigens: Das MGS evaluiert längst, wie von Ihnen gefordert. Als Teilergebnis hat Frau Ministerin am 07.02.2025 die Öffentlichkeit ausführlich darüber informiert, dass eine dauerhafte Erhöhung der Investpauschale für Pflegeschulen an Krankenhäusern gelungen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Frau Ministerin hat übrigens – im Gegensatz zu Herrn Lauterbach – dafür alle Akteure, nämlich die Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegeschulen und jeden weiteren Betroffenen, beteiligt. Und nun zur dritten Forderung. Da greife ich gerne das ILB-Liquiditätsprogramm exemplarisch heraus. Sie wissen ja spätestens seit der Antwort der Landesregierung auf die Nachfrage der Kollegin Bessin – sie ist heute gar nicht da… (Zuruf: Sie ist im Bundestag!) – Im Bundestag, genau. Dann wäre es umso besser gewesen, wenn man sich hier vorher im Land schlaugemacht hätte. (Beifall BSW) Es ist nämlich so, dass bei der ILB nicht einfach 40 Millionen Euro herumliegen, sondern das sind natürlich Kredite. Das hat Ihnen die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage erst Ende November aufgeschrieben. Zu dem Programm „Green Care and Hospital“: Darauf hätte Frau Ministerin sicherlich auch geantwortet, dass haushaltsrechtlich nicht einfach das Verteilen von Geld mit der Gießkanne möglich ist. Das sollte jedem klar sein. Dann kommen wir zu Herrn Bretz, das heißt zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Wir haben schon oft über das Timing und den Umfang geredet. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist ja nicht ausreichend!) – Genau. Und zielführend ist er auch nicht. Wie gesagt, ich liebe die fachliche Auseinandersetzung, aber das funktioniert nicht, wenn man mittags um zwölf mit einem Entschließungsantrag kommt und dann fachlich etwas Sinnvolles finden soll. Sie wissen: Wir stehen vor Haushaltsverhandlungen; diese sind noch nicht abgeschlossen. Dadurch ermöglichen Sie mir leider nicht, darauf inhaltlich in irgendeiner Weise noch einzugehen und etwas zu finden. (Beifall BSW und SPD)

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