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Britta Müller

26.02.2025 Sitzungen 8/7

Ich habe gerade auf ein sehr positives Beispiel verwiesen – insofern dachte ich, die Frage wäre beantwortet –, nämlich dass durch eine bundesgesetzliche Regelung eine positive Dynamik beim Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen zu sehen ist. Das ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG genannt. Hier wurden vom Bundesgesetzgeber Maßnahmen getroffen. Ich will noch einmal sagen, dass die Absicherung der pflegerischen Versorgung Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung ist. Das ist im SGB XI verankert. Der Bund ist maßgeblich dazu aufgefordert – und das macht er auch gelegentlich –, hier Maßnahmen zu ergreifen, um Plätze ausbauen zu können. Das erfolgt.

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