Elske Hildebrandt
Danke, Frau Präsidentin. – Meine Zwischenfrage wurde ja nicht zugelassen. Mir ist wichtig, eines zu betonen: Die in Deutschland lebenden und arbeitenden syrischen Menschen, auch Familien, erhalten bei uns auf Grundlage unseres Grundgesetzes Asyl und subsidiären Schutz. (Dennis Hohloch [AfD]: Genfer Flüchtlingskonvention! 280 000!) Das ist ein Schutzstatus, den man nicht einfach widerrufen oder entziehen kann. (Lars Hünich [AfD]: Artikel 16a!) Deshalb möchte ich auch noch einmal klarstellen, dass das ein absolut unanständiger Scheinantrag ist, der Ihre Vorurteile bedient und große Unsicherheit schaffen soll. Mich wundert, dass es nicht erwähnt wurde: (Lars Hünich [AfD]: Weil Sie es noch nicht richtig verstanden haben! – Zuruf der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) Im Asylgesetz ist in § 73 ganz klar geregelt, was zum Widerruf des gewährten Schutzes führen kann. Es müssen sich nämlich die Umstände, die zur Gewährung des Schutzes geführt haben, grundlegend – Zitat: „erheblich und nicht nur vorrübergehend“ – geändert haben. (Zuruf von der AfD: Ach! – Lars Hünich [AfD]: Aber Assad ist doch weg!) Das hat nichts mit „Paradies“ zu tun. Wer kann das Zitierte von Syrien jetzt behaupten? Syrien ist instabil, unübersichtlich und unsicher, und das nicht nur für Minderheiten. (Lena Kotré [AfD]: Assad war der Fluchtgrund! – Dennis Hohloch [AfD]: Was ist denn mit Libyen oder Tunesien?) Es gibt dort keine funktionierende Regierung. Syrien ist kein sicheres Herkunftsland! Wir wissen nicht, wie sich die Situation dort verändert. Wir hoffen natürlich das Beste, auch das wurde schon gesagt. Aber syrische Familien in Brandenburg sollen sich durch solche Anträge nicht verunsichern lassen! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
