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Claudia Engelmann

LINKE 10.09.2026 Sitzungen 19/91

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nach der Lobesrede, was die Koalition in den letzten zweieinhalb Jahren hier alles auf die Reihe gekriegt hat, und weil gerade das Gewaltschutzgesetz noch mal thematisiert wurde, möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, dass sehr bewusst FLINTA*-Personen aus dem Entwurf rausgestrichen worden sind. Wenn wir sehen, was beim CSD passiert ist, was mit der Gedenkbank passiert ist, was mit dem Gedenkbaum passiert ist, dann haben wir die Aufgabe, alle Menschen, dazu gehören insbesondere auch queere Personen, mitzudenken. Ich komme nochmal zum Antrag zurück, wenngleich Frau Haghanipour eigentlich schon alles sehr gut zusammengefasst hat. Wir werden uns heute als Linksfraktion zum Antrag erneut enthalten. Der Grund dafür liegt in der bedrückenden Vorgeschichte und in der praktischen Umsetzung in unserer Stadt. Führen wir uns die Realität einmal vor Augen: Seit März 2020 haben Betroffene sexualisierter Gewalt einen gesetzlichen Anspruch auf ebendiese vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation, und zwar ausdrücklich, ohne dass sie sich in dieser extremen Ausnahmesituation sofort zu einer Strafanzeige entschließen müssen. Fünf Jahre später stellen wir fest, dass in Berlin dieser Anspruch noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist. Erst 2026 soll der entsprechende Vertrag zur kassenfinanzierten Spurensicherung endlich stehen. Das dauert doch einfach schlichtweg zu lange. Wie groß die Lücken in Berlin tatsächlich noch sind, haben uns die Antworten des Senats auch auf eine aktuelle Schriftliche Anfrage unserer Fraktion schwarz auf weiß gezeigt. Der Senat weiß erschreckenderweise nicht einmal, welche Berliner Kliniken überhaupt eine barrierefreie Spurensicherung anbieten. Ungeklärt bleibt weiterhin der Zugang für nichtversicherte Menschen oder Privatversicherte. Selbst ganz grundlegende Fragen der Praxis, wie etwa die fachgerechte Sicherung von Spuren bei dem Verdacht auf K.-o.-Tropfen, bleiben vom Senat unbeantwortet. Vor diesem Hintergrund haben wir an dem vorliegenden Antrag doch folgende Kritikpunkte: Sie fordern einen eigenen Nebeneingang – auch das haben wir gerade schon gehört – für Betroffene in den Kliniken, der selbst nach einem halben Jahr noch nicht möglich ist. Diese Forderung kennt in dieser Form aber keine einzige der von uns befragten Fachstellen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hält das angesichts der baulichen Realitäten und der Kosten auch für wenig praktikabel. Zudem bräuchte es eine Riesenkampagne, um einen solchen speziellen Eingang stadtweit bekannt zu machen. Wir bezweifeln daher tatsächlich stark, dass hier die richtigen Prioritäten mit diesem Antrag gesetzt sind. Zweitens: Die Forderung nach einer neuen zentralen Telefonnummer erscheint uns ineffizient. Mit der BIG Hotline gegen häusliche Gewalt und den bundesweiten Nummern 116 und 117 haben wir bereits funktionierende Strukturen. Es wäre viel sinnvoller, diese bestehenden Nummern personell und finanziell zu stärken und besser zu vernetzen, anstatt neue Doppelstrukturen aufzubauen, die am Ende niemand kennt. Diese parallelen Strukturen – – Die Gesundheitsverwaltung hat bereits eigene Träger mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung der Spurensicherung beauftragt. Das zeigt aber auch, dass Koalition und Verwaltung hier offensichtlich nicht Hand in Hand arbeiten. Es fehlt einfach nach wie vor die nötige Abstimmung. Ihr Antrag spricht permanent von körperlicher Gewalt, benennt die sexualisierte Gewalt aber auch nicht ausdrücklich. Wir gehen jetzt einmal wohlwollend davon aus, dass Sie diese mitmeinen. Aber gerade bei diesem hochsensiblen Thema braucht es sprachliche und rechtliche Klarheit. Der Zeit- und Kostenrahmen, den Ihr Antrag suggeriert, ist aus unserer Sicht völlig unrealistisch. Die Maßnahmen lassen sich nicht so schnell und günstig umsetzen, wie Sie es darstellen. Ein zentrales Problem klammern Sie zudem komplett aus. Wo und wie sollen die gesicherten Spuren eigentlich langfristig und gerichtsfest gelagert werden? Diese offenen Fragen werden die Umsetzung in der Praxis erheblich verzögern. Verbindliche Standards zur gerichtsfesten Spurensicherung unterstützen wir als Linke ausdrücklich. Aber statt einzelner Schulungen, deren Wirkung beim nächsten Personalwechsel in der Klinik verpufft, plädieren wir für fest installierte Gewaltschutzteams in den Krankenhäusern. Lassen Sie mich abschließend sagen: Sexualisierte und häusliche Gewalt sind keine Randthemen. Sie gehören zu den gravierendsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft. Wenn Betroffene in ihrer Not den Mut aufbringen, sich medizinische Hilfe zu suchen, dann hat das Land die absolute Pflicht, sicherzustellen, dass sie sofort professionelle Unterstützung erhalten, niedrigschwellig, vertraulich, ohne Hürden und vor allem wohnortnah. – Vielen Dank!

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