Dennis Buchner
Bitte, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank auch für diese Nachfrage! – Wenn wir über Mitglieder von Bezirksämtern sprechen, dann werden sie nach ihrer Wahl zunächst zu Beamten auf Zeit ernannt, und für sie gilt das gleiche Recht wie auch sonst für die Ernennung von Beamten. Insofern wäre es auch hier geboten, Regelabfragen durchzuführen, damit vor der Ernennung von Wahlbeamten entsprechende Erkenntnisgrundlagen herangezogen werden können. Ich finde, wir müssen wissen, ob bei denjenigen, denen wir eine so große Verantwortung übertragen, für die Führung ganzer Behörden, Hinweise darauf vorliegen, dass sie sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gleiche gilt für Mitglieder des Senates. Das gilt für unsere Staatssekretäre, bei Staatssekretären ohnehin. Sie sind Beamte des Landes Berlin, und auch hier gilt keine unterschiedliche Behandlung. Soweit es Senatoren angeht, prüfe ich auch eine Änderung des Senatorengesetzes, die Gleiches aus gleichen Gründen, jedenfalls bei den durch den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin zu ernennenden Senatoren, sicherstellt. Das ist kein Ernennungshinderungsgrund, aber ich finde, eine Regierende Bürgermeisterin, ein Regierender Bürgermeister muss wissen, ob es aus Erkenntnissen des Verfassungsschutzes heraus Gründe gibt, die gegen eine Ernennung sprechen. Insofern schulden wir es allen anderen Landesbeamtinnen und -beamten, dass nicht gerade diejenigen ausgenommen sind von diesem Verfahren, die die größte Verantwortung für Berlin und auch für die Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Berlin tragen.
