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Dennis Buchner

10.09.2026 Sitzungen 19/91

Das beantwortet der Finanzsenator. – Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich greife den Appell des Regierenden Bürgermeisters gerne auf: Berlin bleibt stabil. Berlin muss stabil bleiben, auch in Zeiten, in denen die Demokratie vom rechten und vom linken Rand so massiv unter Druck geraten ist, indem die Extreme zunehmend erstarken. Unser Land wird ganz maßgeblich auch von seinen Beamten getragen. Sie stehen in einem ganz besonderen Treueverhältnis, in einer ganz besonderen Treuepflicht zum Staat. Wer in ein Beamtenverhältnis berufen wird, der muss die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das Beamtenstatusgesetz macht daraus eine zwingende Ernennungsvoraussetzung, die die Ernennungsbehörde vor jeder Berufung im Wege einer Prognoseentscheidung schon heute festzustellen hat. Worauf wird diese Prognose gestützt? – Gegenwärtig wird die Prognose allein auf Bewerbungsunterlagen und auf das Auswahlverfahren gestützt. Typischerweise gibt es dort gerade keine Erkenntnisse, wie sie beispielsweise Verfassungsschutzbehörden allein vorliegen können, zu der Frage, ob Hinweise darauf vorliegen, dass es bei dem einzustellenden Beamten Einstellungen gibt, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das heißt, wir prüfen eine Voraussetzung, ohne genau die eine Stelle zu beteiligen, die substanziell etwas dazu beizutragen hat, und das ist der Verfassungsschutz. Ich finde diesen Zustand problematisch. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen. Die erste gilt es kurzfristig zu ziehen. Der weit überwiegende Teil der Länder arbeitet mit einem Belehrungsbogen und einer schriftlichen Erklärung zur Verfassungstreue zu ernennender Beamter, und ein solches Verfahren möchte ich im ersten Schritt auch für Berlin einführen, weil es zunächst einmal das Bewusstsein für die Treuepflicht und deren Reichweite schärft und weil der Umgang der Bewerbenden mit dem geforderten Bekenntnis selbst zu einer Erkenntnisquelle wird. Außerdem wird es im Falle einer Falschangabe erleichtern, eine Ernennung zurückzunehmen, weil es sich in dem Fall um eine arglistige Täuschung handelt. Es bedürfte hierfür keiner gesetzlichen Regelung. Eine solche Regelung können wir durch Verwaltungsvorschrift einführen, und das will ich kurzfristig tun. Ich glaube, das ist in Zeiten wie diesen mehr denn je geboten. Als alleiniges Instrument reicht mir das aber nicht. Das will ich ganz ausdrücklich sagen. Ich habe es gesagt: Der Erkenntniswert einer solchen Erklärung ist überschaubar. [Tobias Schulze (LINKE): Kurze Antwort!] Gerade gegenüber derjenigen Personengruppe, um die es uns konkret geht, ist er überschaubar, denn wer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und Zugang zu einem öffentlichen Amt sucht, wird die Erklärung einfach unterschreiben. Zudem kann sie erst nachträglich wirken, weil sie eine Rücknahme voraussetzt, die Ernennung also bereits erfolgt sein muss. Die betreffende Person war dann schon im Amt, und sie hat schon Entscheidungen getroffen. Überdies ist die Rücknahme an eine Frist gebunden, nämlich von sechs Monaten ab Kenntnis des Rücknahmegrundes. Die zweite Konsequenz betrifft die Erkenntnisgrundlage selbst. [Tobias Schulze (LINKE): Kurze Antwort!] Hier liegt seit dem 1. September 2024 aus unserer Nachbarschaft, direkt aus Brandenburg, ein Modell vor, dem anderen Länder gefolgt sind und dem ich mit Berlin auch gerne folgen würde. Deswegen habe ich mein Haus gebeten zu prüfen, wie wir die gesetzliche Grundlage für eine Regelabfrage bei der Verfassungsschutzbehörde vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis auch für Berlin einführen können, denn ich finde, diesen Weg sollte Berlin ebenfalls gehen. Die dafür erforderlichen Änderungen des Landesbeamtengesetzes prüfen wir jetzt, und wir werden darüber das Gespräch miteinander suchen, damit es kein Missverständnis zwischen den Beteiligten gibt. Es geht also ausdrücklich um den Abgleich mit vorhandenen Erkenntnissen. Es geht nicht darum, dass jemand beauftragt werden soll, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Es geht einfach darum, dass wir wissen, ob Erkenntnisse vorliegen, Ja oder Nein, um diese in die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern einfließen lassen zu können. Ich halte es für geboten, in einer Zeit, in der die Extreme erstarken, sensibler zu sein, unsere Demokratie, unsere Verfasstheit und auch uns als demokratischen Staat zu stärken in unser Resilienz gegen diese auch für Berlin nicht ungefährlichen Entwicklungen.

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