Katharina Senge
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem die Damen auf der Tribüne! Wir wollen heute hier ein Gesetz beschließen, das für Berlin ein echter Meilenstein ist, die Kollegin Golm hat es schon gesagt, nämlich das Gesetz über die Gewalthilfe im Land Berlin. Wir stellen den Schutz von Menschen, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, auf eine neue gesetzliche Grundlage. Wir als Koalition aus CDU und SPD machen deutlich: Wer Gewalt erlebt, wird in Berlin nicht alleingelassen, denn der Schutz von Leib, Leben und persönlicher Freiheit gehört zum Kernauftrag des Staates. Wenn Menschen in ihrem Zuhause, in ihrer Partnerschaft oder in ihrem familiären Umfeld Gewalt erfahren, ist das keine Privatsache. Da geht es um Straftaten, um die Verletzung von Grundrechten und oft auch um die grundgesetzwidrige Idee, dass Frauen der Besitz von Männern seien. Wir sagen, die eigene Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Ein starker Staat zeigt sich auch dadurch, dass er Menschen schützt, die bedroht sind, dass er Hilfe organisiert. Dieses Gesetz trägt genau dazu bei, indem es erstmals eine einheitliche fachgesetzliche Grundlage für die Gewalthilfe im Land Berlin schafft. Das klingt nüchtern, ist aber von großer Bedeutung, denn es bringt in das gewachsene Netz von engagierten Trägern und Strukturen mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Verbindlichkeit. Der Senat soll künftig regelmäßig analysieren, welche Bedarfe bestehen und wie das Hilfesystem weiterentwickelt werden muss. Das ist ein entscheidender Fortschritt. Wir schaffen damit eine Grundlage für planvolles Handeln. Zur Verlässlichkeit gehört auch die Finanzierung. Das Gesetz regelt die Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten nach Maßgabe des Haushalts. Ja, Haushaltsmittel bleiben endlich, aber gerade deshalb ist es wichtig, Förderentscheidungen stärker mit Planung, Bedarfsanalysen und Qualitätsstandards zu verbinden. Dieses Gesetz stärkt auch die strukturierte Zusammenarbeit innerhalb des Hilfesystems und mit anderen relevanten Institutionen, denn Betroffene brauchen oft nicht nur einen einzigen Termin, eine einzelne Maßnahme, sie brauchen Unterstützung im Umgang mit Behörden, Gerichten, Schulen und Jugendämtern, sie brauchen Hilfe bei der Stabilisierung ihres Alltags. Und Kinder, die Gewalt miterlebt haben, brauchen ebenfalls Schutz und Aufmerksamkeit. Wer Schutz sucht, darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Zu Ihrem Änderungsantrag, Frau Kollegin: Wir setzen hier mit dem Gesetz das um, was auf der Bundesebene von CDU/CSU, SPD und Grünen auch als Gewalthilfegesetz beschlossen wurde. Der Bund hat diesen Rechtsanspruch für Frauen geschaffen. Wir setzen das hier genauso um, wofür wir auch die Mittel vom Bund bekommen. Das haben wir auf der Bundesebene gemeinsam gemacht. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass es ja nicht bedeutet, dass es keine Schutzangebote für queere Menschen gibt. Das wäre auch wirklich schädlich, das zu behaupten. Aber dieses Gesetz setzt das um, was auf Bundesebene für die Frauen vorgegeben ist. Zu den anderen Kritikpunkten muss ich sagen, wir hatten auch eine Anhörung im Ausschuss dazu, da ist vieles angesprochen und aus meiner Sicht nachvollziehbar von den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung begründet worden, dass diese Kritikpunkte in der Umsetzung so nicht greifen, wie Sie sie hier dargestellt haben. Natürlich wird auch dieses Gesetz nicht von heute auf morgen jedes Problem lösen. Es schafft nicht über Nacht neue Schutzplätze in Frauenhäusern, aber daran haben wir intensiv gearbeitet. Auch das hat Kollegin Golm schon gesagt. Das Gesetz gibt Berlin den verbindlichen Rahmen, den wir brauchen, um das Hilfesystem Schritt für Schritt immer besser, verlässlicher und wirksamer zu machen. Auch ich möchte an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion den vielen Menschen danken, die in der Berliner Gewalthilfe, in den Frauenhäusern, Beratungsstellen, Zufluchtswohnungen, Fachprojekten und in den Verwaltungen und Behörden arbeiten, vielleicht eine Arbeit, die oft hochbelastend und zugleich für die Betroffenen lebensverändernd ist, eine sehr wichtige Arbeit. Ohne diese Fachpraxis wäre Gewaltschutz nur ein politisches Versprechen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Wer einmal mit Frauen gesprochen hat, die konkret von Gewalt bedroht sind, wer konkrete Fälle von Müttern mit ihren Kindern kennt, die über Jahre in Angst leben und nach einem Ausweg suchen, der weiß, wie existenziell diese Schutzangebote oft sind. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
