Dr. Bahar Haghanipour
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es mal so: Ich bin sehr froh, dass wir das Gewalthilfegesetz haben, aber wer Menschen wirksam schützen will, muss dieses Gesetz nutzen, um es besser zu machen. Erstens sollten Sie sich stärker am vorliegenden Referentinnenentwurf orientieren, anstatt die guten Stellen, die darin enthalten waren, herauszustreichen. Zweitens sollten Sie die vielen Vorschläge aus den Stellungnahmen der Zivilgesellschaft, bei der Sie sich gerade bedankt haben, auch in Ihren Gesetzentwurf einfließen lassen. Drittens sollten Sie die Petitionen von Berliner Organisationen berücksichtigen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab und haben gemeinsam mit der Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag erarbeitet. Ich möchte auch erläutern, warum. Am 27. Juni 2026 gehen zwei Menschen über eine Berliner Kreuzung: eine nichtbinäre Person und ihre Transfreundin. Sie treffen auf zwei Männer. Die Männer sollen die nichtbinäre Person beleidigt und anschließend brutal zusammengeschlagen haben. Selbst als die beiden bereits am Boden lagen, sollen die Täter weiter auf sie eingetreten haben, mutmaßlich, weil sie queer sind. Der Staatsschutz ermittelt. Diese schreckliche Tat ist leider kein Einzelfall. Laut BKA stieg die Zahl queerfeindlicher Straftaten im Jahr 2025 auf 2 377 Fälle, ein neuer Höchststand. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, dessen Sicherheit und Würde angegriffen wurde und für dessen Sicherheit und Würde wir hier im Abgeordnetenhaus einstehen müssen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Der Regierende Bürgermeister, Kai Wegner, sagte im Mai 2024 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – : „Wir sind die Stadt der Freiheit, wir sind die Stadt der Vielfalt, wir sind die Stadt der Toleranz.“ Diese Zahlen zeigen jedoch das Gegenteil. Er sagte außerdem, es sei wichtig, Signale zu setzen. Das stimmt. Eine Regenbogenflagge beim Christopher Street Day zu schwenken, ist ein wichtiges Signal. Eine Flagge hält jedoch keine Faust auf. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ein zweiter Punkt unseres Änderungsantrags lautet: Berlin braucht keine Beteiligung gewinnorientierter Träger. Berlin verfügt über erfahrene gemeinnützige Träger und starke Wohlfahrtsverbände. Auf diese sollten wir setzen. Lassen Sie mich noch einen dritten Punkt nennen. Viele Projekte im Gewalthilfesystem erhalten Förderzusagen für nur wenige Monate. Dieser Zustand ist nicht haltbar. Dabei hatten CDU und SPD im Abgeordnetenhaus eine zweijährige Zuwendungsfinanzierung im Antigewaltbereich beschlossen. In der Praxis ist davon nichts angekommen. Auch die von der Koalition versprochene Verstetigung von Gleichstellungsprojekten bleibt ein leeres Versprechen. Nutzen Sie doch dieses Gesetz jetzt, um das zu ändern. Bewährte Projekte sollten mindestens zwei Jahre und höchstens bis zur nächsten Gewalthilfeplanung gefördert werden. Sowohl die Träger als auch die Betroffenen brauchen Verlässlichkeit. Dieses Gesetz entscheidet darüber, ob wir Gewalt wirksam bekämpfen. Wer Berlin als Stadt der Freiheit, der Vielfalt und der Toleranz beschreibt, muss auch dafür sorgen, dass hier alle Menschen sicher leben können. Deshalb fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
