Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/3189-1 einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen zugegangen ist. Ich lasse nun zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist die Linksfraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3189 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3321 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. [Zuruf von Linda Vierecke (SPD)] Okay, für das Protokoll, eine Enthaltung bei der Kollegin Vierecke aus der SPD-Fraktion. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 72 Satz 1 GO Abghs Linda Vierecke (SPD) [zu Protokoll gegeben]: Berlin braucht gute Mobilität und den Schutz der Verletzlichsten im Straßenverkehr – das sind Menschen, die mit dem Umweltverbund, vor allem zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Dafür setze ich mich ein. Ich halte Teile der Änderungen des Mobilitätsgesetzes für eine Verschlechterung für den Umweltverbund und enthalte mich dazu im Plenum. Besonders kritisch sehe ich, dass die bisherige Vorgabe in § 43, wonach an allen Hauptverkehrsstraßen sichere Radverkehrsanlagen vorzusehen sind, abgeschwächt werden soll. Gerade Hauptstraßen zählen aufgrund der durch sie möglichen direkten Wegbeziehungen zu den wichtigsten Routen durch die Stadt. Wer dort auf sichere Radwege verzichtet und stattdessen auf Nebenstraßen verweist, nimmt längere Umwege, schlechtere Verbindungen und weniger Sicherheit für Radfahrende in Kauf. Ebenso problematisch ist die Streichung konkreter Zielvorgaben zur Entschärfung gefährlicher Kreuzungen – § 21. Das Mobilitätsgesetz sah bislang vor, jedes Jahr mindestens 30 Knotenpunkte mit Unfallschwerpunkten sicher umzubauen. Dieses verbindliche Ziel soll nun entfallen. Auch wenn die Zielzahl nicht erreicht wird, ist dies kein ausreichender Grund für eine Streichung, sondern es bedarf größerer Anstrengungen. Schwere Unfälle mit Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern passieren besonders häufig an Kreuzungen. Wer die Verpflichtung zum Umbau gefährlicher Knotenpunkte aufweicht, schwächt die Verkehrssicherheit genau dort, wo sie am dringendsten benötigt wird. Als Radfahrerin erlebe ich täglich die Situation auf Berlins Straßen. Wir sind weit davon entfernt, eine sichere Radinfrastruktur zu haben. Auch deshalb ist die Änderung des Mobilitätsgesetzes an diesen Stellen ein falsches Signal. Die Zukunft einer wachsenden Metropole liegt in einem Verkehrssystem, das allen Menschen eine sichere, klimafreundliche und verlässliche Mobilität ermöglicht. Dafür braucht es Mut zum Umbau statt Aufweichungen oder gar Rückschritte bei den erreichten Standards.
