Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Husein! Ich sage es noch mal ganz klar: Grundsätzlich können Kinder und Jugendliche an Demonstrationen teilnehmen. Deswegen wird es nie eine Situation geben, wo das von vornherein ausgeschlossen ist. Die Bildungs-, Jugend- und Familienverwaltung ist keine Ermittlungsbehörde, das will ich auch ganz klar sagen. Deswegen wäre das dann Aufgabe der Innenverwaltung und damit auch der Innensenatorin und der Polizei. [Zuruf von Senatorin Iris Spranger] Ich kriege gerade von der Seite gesagt – und das ist auch richtig so – , die Polizei hat natürlich auch ganz klar gehandelt am Wochenende. In dem Moment, wo die Polizei einen Kinderschutzfall oder einen Jugendschutzfall, eine Kindeswohlgefährdung feststellt, wird das an die bezirklichen Jugendämter übermittelt, und wir werden dementsprechend handeln und eingreifen.
