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Dennis Buchner

18.06.2026 Sitzungen 19/89

Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der Tat gab es – das war in der letzten Plenarsitzung Thema – eine Sitzung der Bauministerkonferenz, in der man sich länderübergreifend über die große, bundesweite Besorgnis über die Berliner Vergesellschaftungsdebatte ausgetauscht und sich dazu auch verhalten hat. Ähnliches haben wir aus anderen Motivlagen heraus auch in der Finanzministerkonferenz getan, denn was heute schon zu beobachten ist, ist eine erhebliche Marktverunsicherung, die weit über Berlin hinausreicht, in der Frage: Was sind denn eigentlich die Maßstäbe einer Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz? – Es ist ein Artikel, der bis heute aus sehr guten Gründen nirgends in der Bundesrepublik zur Anwendung gekommen ist, weil er letztlich die Systemfrage aufwirft. Weil aber der Markt auf ein bestehendes System – unsere soziale Marktwirtschaft – mit den daraus folgenden Maßstäben vertraut, sind die internationalen wie nationalen Reaktionen auf die in Berlin laufenden Diskussionen bisher verheerend. Wir sind auch als Land Berlin bereits mit Nachfragen zu diesem Unsicherheitsfaktor in unseren Finanzierungs-runden konfrontiert. Unsere Wohnungsunternehmen als große Wohnungseigentümer Berlins sind regelmäßig mit Nachfragen zu möglichen Abwertungsspiralen, die aus-gelöst würden, und zu den Auswirkungen auf die Finanzierungsstrukturen unserer eigenen Landesunternehmen konfrontiert. Der Markt reagiert natürlich mit Zinsaufschlägen auf Risiken; er reagiert mit Risikobepreisung. So funktioniert Marktwirtschaft – für diejenigen, die nicht täglich Umgang mit ihr pflegen. Insofern gibt es eine bundesweit eng miteinander verzahnte Besorgnis über die Frage, ob in Berlin womöglich eine Vergesellschaftung zur Anwendung kommt, und, wenn ja, welche Auswirkungen das auf den Finanzmarkt und auf den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt hat. Sie haben sicherlich noch die Pressekonferenz großer Berliner Banken vor Augen. Das sind ja keine anonymen Großkapitalstrukturen, sondern es sind die Sparkassen, die Volksbanken, die das ganz wesentlich tragen und die diese Zusammenhänge ebenfalls noch einmal beschrieben und zum Ausdruck gebracht haben. Die Sorge, die darin formuliert ist, haben wir als 16 Finanzminister unterschiedlicher Parteizugehörigkeiten ausdrücklich geteilt. Es waren Minister der CDU, der Grünen, des BSW, der SPD, die gemeinsam verabredet haben, ihre Sorge gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck zu bringen. Der Umstand, dass bis heute keine einheitlichen Maß-stäbe für die Anwendung von Artikel 15 gesetzt sind – noch einmal: aus guten Gründen – , führt hier zu einem Handlungserfordernis aufseiten des Bundes. Der Bund hat sich offenkundig entschieden, diesem Handlungsbedarf und diesem Risiko zu entsprechen und den Weckruf, der aus unterschiedlichen Richtungen zu vernehmen war, nicht zu überhören. Vergesellschaftung schadet schon heute unserer Wohnungsentwicklung. Schon heute finden Investitionsentscheidungen, die für Berlin hätten getroffen werden können, nicht zugunsten Berlins statt. Das hören wir immer wieder am Markt. Das sind Themen, die sich schon heute auch unmittelbar nachteilhaft für die Mieterinnen und Mieter auswirken. Senator Gaebler hat es ja eben in der Debatte sehr deutlich gemacht: Der Umfang des Wohnraumangebots hat natürlich auch Auswirkungen auf die Frage, wie groß der Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt ist und wie sich die Angebotsmieten entwickeln. Schon die Debatte hat diese Wirkung. Man stelle sich vor, was eine frei von bundeseinheitlicher Handhabung gefasste Beschlussfassung in Berlin zur Folge hätte. Ich habe in den Diskussionen natürlich immer darauf hingewiesen, dass ich volles Vertrauen habe, dass sich die Berlinerinnen und Berliner jederzeit voll bewusst sind, welche Wahlentscheidung in diesem Jahr ansteht und dass sie sicherlich auch abzuwägen wissen, dass es hier Schaden vom Standort und von den Mieterinnen und Mietern abzuwenden gilt. Trotzdem gibt es diese Besorgnis. Es gibt die Besorgnis darüber, dass ein Regierungswechsel in Berlin stattfinden könnte, [Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] der womöglich dazu führt, dass Gesetzesentwürfe, wie sie von der Initiative ja vorgelegt wurden, unmittelbar übernommen würden. [Katina Schubert (LINKE): Immer dieses Filibustern!] Die Spitzenkandidatin Ihrer Partei hatte sich ja auch entsprechend verhalten. Der Markt reagiert darauf. Das löst eine Risikobetrachtung aus. Diese Risikobetrachtung hat unsere Sorge geleitet und zur entsprechenden Aufforderung an die Bundesebene geführt.

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