Tobias Schulze
Danke schön! – Wir haben gerade erfahren in einer Pressekonferenz, dass die schwarz-rote Koalition im Bund durch Kanzler Merz hat verkünden lassen, dass sie den Ländern eine Anwendung des Artikels 15 Grundgesetz auf Wohnungen verbieten möchte. Diese Entscheidung ist offenbar auch in der Finanzministerkonferenz vorbereitet worden. Deswegen frage ich den Senat, ob es richtig ist, dass der Vertreter des Berliner Senats in der Finanzministerkonferenz gemeinsam mit Hamburg und abseits der Tagesordnung ein solches Verbot angeschoben und damit gegen den erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, dem knapp 60 Prozent der Berlinerinnen zugestimmt haben, gearbeitet hat.
