Dennis Buchner
Bitte sehr – offensichtlich – , Herr Senator, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – In der Tat ist, ausgelöst durch diesen Handlungsdruck und den gleichzeitigen Haushaltsdruck, den wir haben, bundesweit eine Debatte über die Frage im Gange, wie wir künftig mit dem Beamtentum in den Ländern, aber nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund, umgehen. Das betrifft die Fragen, wen wir verbeamten und aus welchen Gründen eine Verbeamtung angebracht ist. Das ist eine Diskussion, die uns schon länger beschäftigt. Ich erinnere an die Diskussion über die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die länger geführt wurde. Aber auch für viele andere Bereiche hat diese Diskussion neu an Fahrt aufgenommen. Ich glaube, wir werden sie miteinander beantworten müssen. Das wird kein Land allein tun können. Wir werden es auch hier nur in einem breiten Konsens schaffen. Aber ich ahne, dass künftig die Verbeamtungspraxis enger gefasst werden wird angesichts der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden drohenden Belastung der Haushalte. Es wird schlicht der Spielraum enger und damit mutmaßlich auch die Verbeamtungspraxis sich verändern. Denn eines möchte ich ausdrücklich nicht: dass das Beamtentum als Ganzes infrage gestellt wird. Natürlich hat eine Debatte – – In Brandenburg reden wir jetzt von durchschnittlichen Anpassungen, übrigens bei den oberen Besoldungsgruppen jeweils, relativ wie absolut, mehr als bei den unteren Besoldungsgruppen. Schon das wirft in vielen Diskussionen, in der medialen Debatte Gerechtigkeitsfragen auf. Angesichts des Auseinanderdriftens von Lohn- und Versorgungsniveaus im einerseits Tarifbeschäftigtenbereich und andererseits Beamtenbereich sehen wir heute schon, dass einzelne große Zeitungen sich zu Überschriften veranlasst sehen, die nicht gerade dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch nicht dem Miteinander unserer Beschäftigten dienen. Wir werden also sehr sorgsam mit der Frage umgehen müssen, wie wir das Beamtentum rechtfertigen, aus welchen Gründen wir es verteidigen, wofür es zwingend erforderlich ist, in den Kernbereichen hoheitlichen Handelns allemal. Ich stehe ausdrücklich zum Beamtentum und hinter der Idee des Berufsbeamtentums. Das ist auch ein Grundpfeiler unserer demokratischen Resilienz. Aber wir müssen über die Rahmenbedingungen sprechen angesichts der neuen Maßstäbe des Verfassungsgerichts und der enger gefassten haushälterischen Spielräume. Da steht uns sicher eine sehr heiße Debatte in den kommenden Monaten bevor. Sie wird im kommenden Jahr maßgeblich auch hier in Berlin zu entscheiden sein.
