Jörg Stroedter
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Der Antrag von Ihnen, Herr Dr. Taschner, geht einfach an der Realität vorbei. Der Kollege Schneider hat schon versucht, es anzusprechen: Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz, das jetzt im Kabinett durch ist, ist durchaus positiv zu sehen. Die Abschaffung von – alle nennen es so – Habecks Verbotsgesetz war zwingend erforderlich, da es den Umstieg auf erneuerbare Energien faktisch eher behindert hat. Ich will noch deutlicher sagen: Habeck ist mit seiner Kanzlerkandidatur genau an dieser Frage gescheitert. Dass Sie wieder in die gleiche Wand laufen, finde ich sehr bedauerlich. [Beifall bei der SPD und der CDU – Katina Schubert (LINKE): Ihr wart doch in der Bundesregierung dabei! Das gibt es doch überhaupt nicht! Das ist doch eure Bundesregierung gewesen! – Zuruf von Julian Schwarze (GRÜNE)] – Es gibt ja ein Ressortprinzip. Es bringt nichts, immer weitergehende Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen einzufordern und die Nutzung fossiler Heizungen zeitlich zu begrenzen. [Zuruf von Dr. Michael Efler (LINKE)] Nur mit Freiwilligkeit, mit wirtschaftlichen Anreizen kann der Umstieg erreicht werden. Denn er muss – und das war die Frage – für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar sein. Das spielt jedenfalls für die SPD nach wie vor eine große Rolle. Dass die Kosten für die Gasheizung gestiegen sind, hängt mit vielen politischen Entscheidungen zusammen. Das haben wir eben schon beim AfD-Thema besprochen. Dazu kommt auch noch das Thema Iran. Der Senat setzt auf andere Themen. Wir haben die Stadtwerke und die Tochtergesellschaften der städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit dem Ausbau von Solarenergie auf den Dächern einer Vielzahl von Gebäuden im Einsatz. Auch der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien wird angestrebt. Deshalb war die Rekommunalisierung der Berliner Fernwärme von entscheidender Bedeutung, denn nur über die Dekarbonisierung kann man die Klimaziele dort erreichen. Wir haben das gerade am Montag im Wirtschaftsausschuss besprochen. Natürlich ist klar, dass die Berliner Wärmeplanung mit den Klimaschutzzielen des Landes Berlin sowie den Anforderungen an die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in Einklang gebracht werden muss. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes durch die Bundesregierung soll dazu führen, dass die Bereitschaft zur energetischen Modernisierung wieder steigt und nicht durch Verbote der gegenteilige Effekt erreicht wird. Eine spezielle Landesregelung sehe ich im Augenblick nicht als sinnvoll an, da all diese Beratungsangebote und auch andere Dinge bereits bestehen. Ob man einen Energiebonus für richtig hält, das werden wir mal an entsprechender Stelle diskutieren. Das kann man alles machen. Wichtiger erscheint mir erst mal eine Absenkung der Stromsteuer. Die ist nämlich den privaten Haushalten versprochen worden. Es wäre sehr wichtig, dass die Bundesregierung das macht. Deshalb ist abschließend festzuhalten: Die bisherige starre 65-Prozent-Regelung, die Sie jetzt wieder als Allheilmittel darstellen – woher kommt eigentlich diese Zahl? – , soll durch ein Modell ersetzt werden, das, so wie der Kollege Schaal gesagt hat, eine größere Flexibilität für die Wohnungswirtschaft zulässt, ohne dass die Klimaziele des Landes Berlin infrage gestellt werden. Deshalb werden und müssen wir den Antrag ablehnen. Glauben Sie mir: Wenn der Klimaschutz für die Leute nicht bezahlbar ist, dann werden die Leute nicht mitmachen. Das ist der entscheidende Punkt, und der ist für uns so wichtig, dass wir jedes Gesetz ablehnen würden, das die Betriebskosten auf eine Höhe bringt, die wir nicht akzeptieren können. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]
