Katharina Senge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! In dem Antrag der AfD, den wir heute hier zum Thema Integrationskurse besprechen, wird einiges zusammengewürfelt, was nicht wirklich zusammenpasst. Es wird auch der Eindruck erweckt, es gäbe aktuell überhaupt keine Verbindlichkeit und Verpflichtungen zur Integration, davon mal abgesehen, dass Sie das wieder mit Kriminalitätsthemen vermischen, wenn es eigentlich um Integration geht, aber das mal dahingestellt. Die AfD will eine Berliner Integrations- und Werteerklärung einführen, die jeder unterzeichnen muss, der, wie Sie es nennen, öffentliche Integrationsleistungen empfängt. Wer diese Erklärung nicht unterzeichnet, soll keine Leistungen und keine Beratung mehr erhalten. Auch die Aufenthaltserlaubnis soll dann nicht mehr verlängert werden. Vielleicht noch mal eins vorweg: Wir als CDU erwarten eigentlich von jedem, nicht nur von Empfängern von Integrationsleistungen, wie auch immer Sie diese definieren, sich an die Gesetze zu halten und sich in die Gesellschaft einzufügen, auch von AfDlern übrigens. Sie führen als Beispiel Österreich an, wo seit 2017 eine solche Integrationserklärung zu unterzeichnen ist. Dabei handelt es sich in Österreich um eine gesetzlich normierte Verpflichtung, also keine beidseitige Vereinbarung, sondern eine gesetzliche Vorgabe für Migranten. Das kann man so machen, ist aber nur eine Seite der Medaille, denn Integration ist ein beidseitiger Prozess. Deshalb ist es eines der Vorhaben der Bundesregierung, eine verpflichtende Integrationsvereinbarung einzuführen, die Rechte und Pflichten definiert. Ja, Pflichten und auch Rechte! Dann fordern Sie auch, dass die Pflicht zur Teilnahme am Sprachtest für Kindergartenkinder konsequenter umgesetzt werden soll. Das ist ja nun mal was, wo wir als Land hier am Drücker sind, aber da kommt Ihre Forderung etwas spät, [Zuruf von der AfD] denn genau das haben wir schon umgesetzt, und es funktioniert. [Beifall bei der CDU] Wenn ein Kind nicht zum Sprachtest kommt, wird die Familie aufgesucht und das Gespräch gesucht. Es ist sogar ein bis zu vierstelliges Bußgeld möglich, wenn die Eltern ihr Kind nicht zur Sprachförderung bringen, aber es ist viel besser, und es funktioniert auch gut, das Gespräch zu suchen und die Eltern mitzunehmen. – So viel für heute! Über mehr werden wir sicherlich noch im Ausschuss reden. – Einen schönen Abend von mir! [Beifall bei der CDU]
