Christian Hochgrebe
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bertram! Herzlichen Dank für die Nachfrage, das gibt mir noch einmal die Gelegenheit, ein paar Ausführungen zum 12. Juni und dem Inkrafttreten der GEAS-Reform zu machen. Sie hatten das völlig richtig angemerkt. Vielleicht sprechen wir noch einmal darüber, was das Ziel der GEAS-Reform ist. Ziel ist es, Migration zu steuern, zu ordnen, einheitliche Standards zu etablieren, auch einheitliche humanitäre Standards zu etablieren – das ist vielleicht an dieser Stelle ganz wichtig, das noch mal zu betonen – und vor allen Dingen auch die irreguläre Zuwanderung zu begrenzen. Deswegen ist einer der zentralen Bausteine dieser elf Rechtsakte, die am 12. Juni in Kraft getreten sind, in der Tat das Screeningverfahren. Dem Screeningverfahren müssen sich alle unerlaubt eingereisten Ausländer und Ausländerinnen unterziehen, soweit sie dies nicht bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat getan haben. Deswegen hat auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemeinsam mit der SenASGIVA und SenBJF diese Konzepte erarbeitet, die dann am 12. Juni in Kraft getreten sind, jeder in seiner eigenen Zuständigkeit. Das Landesamt für Flüchtlinge und Unterbringung ist hier die zentrale Screeningbehörde, die diese Schritte durchführt, natürlich gemeinsam mit der Polizei Berlin, mit den Aufgaben, die die Polizei Berlin im Ankunftszentrum wahrnehmen wird. Frau Senatorin Kiziltepe hat eben bereits in der operativen Umsetzung ausgeführt, wie das geschehen wird. Für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer wird das durch die Senatsverwaltung für Jugend und Bildung übernommen. Es ist auch so, das wurde bereits durch Frau Senatorin Kiziltepe ausgeführt, dass das perspektivisch in Tegel durchgeführt werden soll. Das Screeningverfahren selbst umfasst die Sicherheitskontrolle, die Identifizierung, die Verifizierung der Identität, auch die Erfassung von biometrischen Daten, eine vorläufige Gesundheitskontrolle sowie eine vorläufige Vulnerabilitätskontrolle. Die Herausforderung, die wir alle miteinander haben, übrigens nicht ausschließlich in Berlin, sondern in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland und in allen Ländern der Europäischen Union, ist, dass das alles in drei Tagen durchgeführt werden muss. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die ich gerade schon genannt habe. Das erfordert abgestimmte Geschäftsprozesse, und daran haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen und Monaten gearbeitet. Das will ich an dieser Stelle mit einem herzlichen Dank an all diejenigen verbinden, die intensiv daran gearbeitet haben, diese technischen Herausforderungen – und das ist vielleicht auch Ihre konkrete Nachfrage gewesen, Herr Abgeordneter Bertram – zu meistern. Denn die technischen Herausforderungen gibt es weiterhin. Das ist auch nicht singulär in Berlin so. Sie wissen, dass gerade in diesem Moment die Innenministerkonferenz stattfindet und sich auch hier noch mit diesen Themen der technischen Herausforderungen auseinandergesetzt wird. Das ist beispielsweise die fortlaufende Ertüchtigung der im Screening einzubindenden EU-Datenbanken. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass das GEAS in Berlin erfolgreich etabliert worden ist. Der Rücklauf, den wir auch im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den übrigen Bundesländern haben, ist, dass wir im Großen und Ganzen gut aufgestellt sind, um all das, was die GEAS-Verordnungen und die elf Rechtsakte, die jetzt in Kraft getreten sind, erfordern, meistern zu können. Das wird möglicherweise in den Anfangstagen noch etwas ruckeln, bis auch die letzten technischen Herausforderungen überwunden sind, aber im Großen und Ganzen sind wir in Berlin gut aufgestellt, damit all diese Herausforderungen gut gemeistert werden können. – Vielen Dank! [Vasili Franco (GRÜNE): Es läuft also noch nicht!]
