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Christian Gaebler

18.06.2026 Sitzungen 19/88

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Über Bundesratsinitiativen berät der Senat, wenn sie vorliegen und nicht dann, wenn irgendetwas angekündigt wird, vor allen Dingen, weil wir noch gar nicht wissen, was da drinsteht. Wenn ich mir das erlauben darf: So, wie ich Bayern und Nordrhein-Westfalen verstanden habe, geht es ihnen darum, dass der Bund ein Rahmengesetz für die Nutzung von Artikel 15 Grundgesetz für Vergesellschaftungen erlässt. Ich wäre auch sehr gespannt, was dann da drinstehen soll. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Der Bund kann kein Gesetz erlassen, in dem steht: Artikel 15 Grundgesetz gilt nicht. – Das war übrigens der Grund, warum einige Länder bei dem vierten Punkt der Beschlussempfehlung gesagt haben: Das macht nicht so viel Sinn, dass der Bund jetzt rechtlich irgendetwas unternehmen soll, um die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz auszuschließen. Es könnte ja nur sein, dass der Bund sagt: Ich definiere mal, wie man den Artikel 15 Grundgesetz anwenden kann. – Insofern ist Ihre These, dass verboten werden soll, den Artikel 15 Grundgesetz anzuwenden, aus meiner Sicht gar nicht gegeben. Insofern: Der Senat wird sich, wie gesagt, damit befassen, wenn es so weit ist. Im Moment kann ich Ihnen dazu keine klare Antwort geben, weil es da auch noch keine Grundlage gibt.

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