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Martin Matz

SPD 04.06.2026 Sitzungen 19/87

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als SPD-Fraktion sind natürlich immer, wenn es um Digitalisierung geht, gerne bei den klaren Befürwortern, insbesondere bei Verwaltungsprozessen, vor allem dann, wenn sie Routineaufgaben in den Behörden vereinfachen. Da gibt es in den letzten Jahren viele schöne Beispiele, zum Beispiel die Kfz-Onlinezulassung, die es inzwischen gibt, oder die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises. Das sind Dinge, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar weiterhelfen. Da ist natürlich auch noch viel zu tun. Hier in dem Antrag geht es aber natürlich insoweit um etwas anderes, weil es um etwas Weitergehendes geht. Für die Digitalisierung direktdemokratischer Verfahren gilt nämlich im besonderen Maße Umsicht, weil sie die demokratische Willensbildung unmittelbar betreffen. Eine Unterschriftensammlung lebt, das wissen wir aus der bisherigen Praxis, natürlich gerade auch vom direkten Dialog, vom Gespräch auf der Straße, bei der Unterschriftensammlung von der Überzeugungsarbeit vor Ort und von jeder Form des persönlichen Gesprächs, die damit verbunden ist. Diese kleine Unwucht kann man natürlich an der Stelle schwer beseitigen. Wenn man es trotzdem täte, dann müsste man immer noch beachten, dass die Beteiligung an einer direktdemokratischen Initiative vielleicht nicht ganz so leicht fallen sollte wie die Beteiligung an einer Onlinepetition in den gängigen Formaten, denn es muss schon klar sein, dass man sich hier an einem gesetzlichen Verfahren beteiligt und das Für und das Wider auch erkennen konnte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist da aus unserer Sicht noch nicht ganz die Lösung. Das ist jetzt auch kein Vorwurf an die Linksfaktion. Das ist eben einfach auch ein schwieriges Thema. Deswegen hat ja in der Tat die Innenverwaltung – das wurde ja schon zitiert – im Jahr 2020 eine Voruntersuchung zu diesem Thema durchgeführt. Das Fazit war, dass es durchaus Hürden gibt und dass die Umsetzung umfangreicherer Änderungen des Abstimmungsgesetzes vielfältige rechtliche und politische Verfahrensfragen aufwirft. Mit der Authentifizierung und Identifizierung über das Bürgerkonto ist jedenfalls auch noch kein Nachweis der Teilnahmeberechtigung erbracht. Der Prüfvorgang, der sich hieran anschließt, wäre also damit eben noch nicht digitalisiert. Wir sehen dadurch: Es ist alles nicht ganz so einfach, wie es in der Debatte vielleicht erst einmal klingen mag, und deswegen zu schnell, um das mal eben hier zu beschließen. Wir sollten uns das aber sicherlich im zuständigen Innenausschuss alle miteinander noch einmal genau anschauen und überlegen, was die Voraussetzungen tatsächlich wären, um eine solche Digitalisierung des Verfahrens erreichen zu können. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]

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