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Dr. Ersin Nas

CDU 04.06.2026 Sitzungen 19/87

Nein! – Noch schwieriger wird es beim Ehrenamt. Viele Menschen engagieren sich in sensiblen Bereichen, beispielsweise in der Opferhilfe, im Gewaltschutz, in der Beratung von Betroffenen von häuslicher Gewalt oder in Bereichen, in denen Diskretion besonders wichtig ist. Nicht jeder oder jede möchte oder kann solche Tätigkeiten gegenüber einem Wohnungsunternehmen offenlegen. Wer dies nicht tut, würde nach Ihrem Antrag schlechter gestellt. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Nein, stimmt nicht!] Was ist mit den ehrenamtlich Tätigen, die sich gegen rechtsradikale Strömungen engagieren? Werden Sie diese auch berücksichtigen? – Ich glaube nicht. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Wir berücksichtigen Ehrenamtliche!] Liebe AfD! Anscheinend haben Sie die Kooperationsvereinbarung nicht genau gelesen. Ein Artikel 2 Ziffer 5 ist nicht vorhanden. Aber die Arbeit an Verträgen und Vorschriften scheint ja auch nicht Ihre Stärke zu sein. Das nehmen wir mal hin.

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