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Iris Spranger

04.06.2026 Sitzungen 19/87

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich bin wirklich froh, dass wir heute über das Katastrophenschutzgesetz sprechen, und dass hier im Plenum ein Vorschlag zur Verbesserung dieses Gesetzes vorliegt, denn gleich nach dem Anschlag – und, Herr Weiß, im Übrigen hat dieses Wort die SPD-Innensenatorin als Erstes benutzen müssen, [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Wer ist das denn? – Thorsten Weiß (AfD): Ich habe Herrn Matz kritisiert!] und damit selbstverständlich auch die SPD, denn Sie wissen, ich bin die SPD-Innensenatorin, und das ist, glaube ich, sehr gut! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Alexander Bertram (AfD): Warum müssen Sie das denn so betonen? – Heiterkeit bei der AfD] – Das kann man durchaus tun. – Gleich nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Steglitz-Zehlendorf habe ich im Innenausschuss sehr deutlich gesagt, dass wir aus diesen Erfahrungen lernen und Konsequenzen ziehen müssen. Die heute vorgelegte Schnellnovelle des Katastrophenschutzgesetzes leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Berliner Katastrophenschutzes. Eines soll von mir sehr klar gesagt sein: Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Bundeswehr und Bundespolizei haben die Lage sehr gut gemeistert. Ich habe mich schon mehrfach bedankt, und ich glaube, das sollten wir auch noch mal wirklich sehr klar machen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der AfD – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)] Und jetzt noch eines, auch das klar gesagt: Auch die Arbeit der Krisenstäbe in den Verwaltungen und dann auch im Bezirk hat gut funktioniert. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] – Herr Franco, doch! Wir haben geholfen, aber es hat dann auch im Bezirk gut funktioniert. Und wir waren sehr schnell koordiniert, haben für Sicherheit in dem betroffenen Gebiet gesorgt. Wir haben vulnerable Menschen schnell versorgen können, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hatten zügig wieder Strom. Und vergessen wir nicht, dass die Stromnetz Berlin mit ihren Reparaturen trotz Minusgraden einen Tag früher fertig war als geplant. Gleichzeitig hat die Lage uns vor Augen geführt, dass wir uns alle besser vorbereiten müssen und auch können, denn Katastrophenschutz war in den letzten 20 Jahren leider immer eines der Gebiete, wo gespart worden ist. Das dürfen wir gemeinsam, egal unter welcher Regierung, nicht wieder tun. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN] Genauso haben das Parlament und der Senat die Situation ausgewertet und erste Maßnahmen umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen haben die AG Resilienz eingesetzt – herzlichen Dank dafür! Die Senatskanzlei hat die Expertenkommission eingesetzt und beauftragt. Der Senat als Ganzes hat wiederum, auch als Vorlage vom Regierenden Bürgermeister und von mir, nach der Zusammenstellung von 66 Maßnahmenvorschlägen zur Nachbereitung der Großschadenslage in Steglitz auf Arbeitsebene mit allen Senatsverwaltungen einen gemeinsamen Prozess in Gang gesetzt, der kontinuierlich Maßnahmen der Katastrophenvorsorge und -abwehr vorantreibt. Wie Sie wissen, haben wir schon zig Punkte – wir haben heute schon sehr ausführlich darüber gesprochen – abgearbeitet. Wir haben den Schutz der neuralgischen Punkte der kritischen Infrastruktur verbessert, zum Beispiel mit der Videoüberwachung; Senatorin Giffey hat vorhin berichtet. Wir haben die Transparenzregeln angepasst, sodass Informationen zu kritischer Infrastruktur nicht mehr einfach zu erhalten sind. Wir haben die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes im Rahmen der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes verbessert, ganz klar. Zum 1. September 2026 tritt das Ganze in Kraft. Außerdem bereitet mein Haus gerade den Aufbau eines zweiten Alarmierungsweges für die Katastrophenschutzbehörden inklusive der Bezirke vor. Konkret werden die sogenannten Spitzenalarmempfänger mit Pagern ausgerüstet. Die Bezirke werden erneut Gelder für die Ausstattung der Katastrophenschutz-Leuchttürme – ich habe es vorhin ausgeführt – aus Landesmitteln erhalten, aus meinem Einzelplan. 10 000 Euro pro Bezirk stelle ich dazu bereit. Und vergessen wir nicht, dass das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber – auch das wurde vorhin schon gesagt – im Rahmen des jetzigen Doppelhaushalts bereits zwei Stellen zur Verfügung gestellt hat, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir dazu noch mehr Geld in die Hand nehmen. In meiner Rede am 12. Januar 2026 im Innenausschuss habe ich außerdem gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen. Deshalb hat mein Haus die Koalitionsfraktionen auch bei dem Vorhaben einer Schnellnovelle des Katastrophenschutzgesetzes durchgehend beratend unterstützt. Es ist richtig und wichtig, jetzt die wesentlichen, naheliegenden Aspekte in einer kleinen Schnellnovelle zu regeln. Weitere mögliche Änderungen aber – wir diskutieren es im Ausschuss – sollten auch für eine größere Novelle in der kommenden Legislatur geprüft und vorbereitet werden. Ich stehe voll hinter dem Ziel des vorgelegten Entwurfs. Es geht darum, den Katastrophenschutz gesamtstädtisch strukturell zu stärken und Verantwortlichkeiten effektvoller zu gestalten. Es geht dabei sowohl um die Katastrophenvorsorge als auch darum, im Ereignisfall ein schnelles und einheitliches Einschreiten zu gewährleisten. Wir haben beispielsweise im Januar gelernt, dass die Treibstofflogistik aufwendig ist. Mit der ausdrücklichen Regelung, planmäßig private Dritte in die Katastrophenvorsorge einzubinden – Herr Matz hat es vorhin gesagt – , erhalten wir wichtige Möglichkeiten, um für solche Herausforderungen vorzusorgen. So können wir mit Tankstellenbetreibern beispielsweise dann Verträge im Vorfeld abschließen. In diesen Verträgen wird geregelt, dass sie für Krisenfälle stets eine bestimmte Menge Treibstoff bereithalten und für Notstrombetrieb ausgelegt sein müssen. Ebenso haben wir aus der Lage im Januar gelernt, dass ein direkter Überblick über die verfügbaren Ressourcen die Abläufe – auch das wurde schon gesagt – und die Koordination enorm beschleunigen kann. Mit der vorgeschlagenen rechtlichen Grundlage für ein digitales Ressourcenregister ziehen wir die richtigen Konsequenzen aus dieser Erkenntnis. Wir können damit künftig automatisiert einen Überblick über die im Land Berlin vorhandenen Ressourcen erhalten. Ein solches Ressourcenregister wird mein Haus in das in Berlin entwickelte und inzwischen bundesweit genutzte System Lagebild Berlin integrieren. Ein Register an sich kann noch so digital und gut aufgesetzt sein, wichtig ist, dass es stets aktuell bleibt. Deshalb ist es zentral, dass wir eine aktive Auskunftspflicht der Katastrophenschutzbehörden gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres, meiner Verwaltung, einführen. Bei Veränderungen müssen diese selbstverständlich auch selbstständig gemeldet werden. Nur so haben wir jederzeit einen echten Überblick. In der Krise ist es essenziell, dass die Katastrophenschutzbehörden ein genaues Bild von den verfügbaren personellen Ressourcen haben. Wenn erst im Krisenfall ermittelt wird, ob beispielsweise – auch das wurde hier kurz gesagt – ehrenamtliche Helfende zugleich hauptamtlich im KRITIS-Sektor tätig und in der konkreten Lage nicht zur ehrenamtlichen Hilfeleistung imstande sind, geht wertvolle Zeit verloren. Deshalb ist es auch gut, dass künftig Informationen über weitere Verpflichtungen von Einsatzkräften und sonstigen am Katastrophenschutz beteiligten Personen eingeholt werden können. Ich begrüße außerdem, dass das Regelungspaket der Schnellnovelle auch den Entwurf eines neuen § 5a vorsieht. In diesem wird die Möglichkeit eines Notfallregisters für schwere Pflegefälle angelegt. Damit gehen wir auch dieses viel diskutierte Thema an. Wichtig ist, dass in Großschadenslagen und Katastrophenfällen primär den Regelstrukturen eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung von besonders hilfsbedürftigen Personen ermöglicht wird. Konkret sind das zum Beispiel die ohnehin für diese Menschen tätigen Pflegedienste. Wir müssen immer bedenken: In einer Katastrophe sind gerade die Einsatzkräfte unter Volllast. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld zu regeln, dass möglichst auch andere Akteure unterstützen. Selbstverständlich ist: Wenn die Situation es erfordert, können auch die Katastrophenschutzbehörden zur Einsatzbewältigung auf die Daten des Notfallregisters zugreifen. Abschließend bin ich froh, dass wir mit dem Landesorganisationsgesetz einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen haben, der auch Eingriffsbefugnisse regelt. Es ist sicherlich kein falsches Signal, wenn im Katastrophenschutzgesetz klargestellt wird, dass Maßnahmen der Katastrophenvorsorge im erheblichen Gesamtinteresse Berlins gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 LOG liegen, denn gerade für die so essenzielle Vorsorge wie auch die zügige Lagebewältigung sind im Zweifelsfall Eingriffsbefugnisse völlig richtig. Experten wie der schon genannte Albrecht Broemme sprechen gerne von der Katastrophendemenz, nach einer Katastrophe vergessen wir Menschen manchmal sehr schnell, dass und wie wir uns besser auf eine mögliche nächste Katastrophe vorbereiten sollten. In der Krise stellen dann alle fest: Was hätten wir eigentlich tun müssen? – Lassen Sie uns besser sein, diese Novelle schnell auf den Weg bringen und gemeinsam der Katastrophendemenz trotzen! Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen und schon jetzt für die dann mit Sicherheit sehr konstruktive Diskussion im Innenausschuss. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Claudia Engelmann (LINKE)]

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