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Martin Matz

SPD 04.06.2026 Sitzungen 19/87

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Katastrophenschutzgesetzes, die wir heute als Koalitionsfraktionen hier einbringen, ist eine weitere Konsequenz aus dem Anschlag auf die Stromversorgung in Zehlendorf vom Januar dieses Jahres. Die anderen Maßnahmen wurden heute in der Fragestunde schon durch die Innensenatorin Spranger und die Wirtschaftssenatorin Giffey benannt. Ich bekomme übrigens in meinem Wahlkreis, der zur Hälfte im vom Stromausfall betroffenen Gebiet liegt, auch bis heute positive Rückmeldungen darüber, wie die Reaktionen der Innensenatorin, der Wirtschaftssenatorin und der Pflegesenatorin im Krisenmanagement gewesen ist. [Niklas Schrader (LINKE): Und des Regierenden?] Aber auch wenn Feuerwehr und THW, Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gute Arbeit in der Bewältigung der Krise geleistet haben, ist es doch richtig, alles nach getaner Arbeit noch einmal zu überprüfen, denn der nächste Versuch, kritische Infrastrukturen in Berlin zu stören, kommt bestimmt. Mit der Änderung des Katastrophenschutzgesetzes ermöglichen wir der Senatsverwaltung für Inneres im Sinne des neuen Landesorganisationsgesetzes, den Bezirksämtern auch Vorgaben zu machen, auch gezielt in der Umsetzung von schon gemachten Vorgaben. Denn wir müssen feststellen, dass die Bezirksämter bisher nicht optimal vorbereitet waren auf Katastrophenfälle oder Großschadenslagen. Ja, wichtiger noch: Einige waren besser vorbereitet als andere. Wir brauchen aber überall in Berlin das gleiche Maß an Vorbereitetheit auf eine solche Situation. Wir müssen natürlich auch mithilfe der zusätzlichen Vollzeitstellen für Katastrophenschutz in den Bezirksämtern, die es jetzt gibt, dafür sorgen, dass alle Bezirke Vorbereitungen treffen, über kritische Liegenschaften im Bezirksgebiet optimal informiert sind und Notlagen durch regelmäßige Übungen auch vorbereiten. Eine wichtige Konsequenz aus dem Anschlag auf die Stromversorgung ist die Einrichtung eines Notfallregisters. Ja, als private Initiative gibt es das bereits. Aber da nur die Krankenhäuser und die stationären Pflegeeinrichtungen sicher im Blick der Berliner Katastrophenschutzbehörden sind, muss geklärt werden, wie eine verbindliche Reform eines Notfallregisters für hochbetagte Menschen oder Beatmungspatienten gefunden werden kann. Wir müssen schon sicher sein, dass diejenigen da auch drin stehen, die wir im Notfall tatsächlich vor Schlimmerem bewahren müssen. Deswegen ist schnell klar, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedarf, weil wir es hier mit sensiblen personenbezogenen Daten zu tun haben, die zu diesem Zweck verarbeitet werden müssen, und das deswegen auch in das Katastrophenschutzgesetz mit Eingang halten soll. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir stärken mit dem vorliegenden Entwurf ganz grundlegend die Rolle der Innenverwaltung im Katastrophenfall und in der Großschadenslage. Die Zahl der im Katastrophenfall zuständigen und mit zuständigen Stellen ist hoch. Viele kritisieren das, aber in Wirklichkeit ist das sachgerecht, weil es so viele Stellen gibt, die dann tatsächlich damit inhaltlich auch zu tun haben. Mal ist es Stromnetz, mal ist es irgendein anderer Betreiber, verschiedene Senatsverwaltungen, möglicherweise verschiedene Bezirksämter. Aber die Koordinierung muss gestärkt werden, und die kann nur bei der Innenverwaltung liegen. Und das tun wir mit diesem Entwurf. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir werden natürlich wie bei jedem Gesetzentwurf auch im Ausschuss darüber noch weiter beraten. Ob deswegen die gefundene Lösung auch in den gesundheitlichen Notlagen die richtige Lösung ist, das muss diese Ausschussberatung noch zeigen. Schließlich, das ist auch wichtig, schaffen wir die Grundlage für die Erfassung der Daten, wer im Ernstfall eigentlich wo eingeplant ist. Das ist keine Kleinigkeit. Die Zahl der besonders engagierten Menschen, die wir in der Stadt haben, die gleichzeitig bei zwei verschiedenen katastrophenrelevanten Stellen eingeplant sind, ist nicht gering, für den Krisenstab einer Verwaltung vorgesehen und gleichzeitig ehrenamtlich beim THW, in der Freiwilligen Feuerwehr und gleichzeitig beruflich beim Betreiber einer kritischen Infrastruktur. Wir brauchen hier einen besseren Überblick über diejenigen, die uns im Ernstfall helfen sollen. Warum machen wir das alles noch vor der Wahl? – Wir tun es, weil wir zeitnah damit rechnen müssen, dass unsere kritische Infrastruktur wieder zum Ziel von Störungen werden könnte, durch wen oder durch was auch immer. Da ist es wichtig, nicht nur festzuhalten, dass im aktuellen Fall gut reagiert wurde, sondern auch, dass wir alle Weichen dafür stellen, unsere Vorbereitetheit auf Katastrophenfälle und Großschadenslagen zügig weiter zu stärken. Das tun wir mit diesem Entwurf. ‒ Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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