Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kapek! Das Vorkaufsrecht ist durch Gerichtsurteile deutlich eingeschränkt worden, sodass es nur in Milieuschutzgebieten für Gebäude ausgeübt werden kann, die in einem sehr schlechten Zustand sind. Das führt dazu, dass natürlich immer die Abwägung ist: Wollen wir das, was über Jahre oder Jahrzehnte von privaten Eigentümern an Sanierung unterlassen worden ist, mit öffentlichen Geldern nachholen und gleichzeitig das Ganze aber auch zu einem aus Sicht des Zustandes überhöhten Preis kaufen müssen? Das ist die Abwägung, die wir leider aufgrund der Veränderung der Rechtsprechung an der Stelle und der noch ausstehenden Änderungen der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene haben. Darüber gibt es jetzt Diskussionen in der Expertenkommission. Ich hoffe, dass es da Ergebnisse gibt, die uns ein breiteres Spektrum ermöglichen, vor allen Dingen auch bei der Frage des Kaufpreises, der dann zu entrichten ist. Bei der Mecklenburgischen Straße handelt es sich aber um ein Objekt, das bereits vor drei Jahren zur Diskussion stand, weil damals bereits ein Verkauf stattfinden sollte und der Bezirk auch die Anwendung des Vorkaufsrechts geprüft hat. Damals hat auch eine landeseigene Gesellschaft geprüft. In diesem Fall war es die GESOBAU. Sie ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das für die Gesellschaft wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Senatsseitig war auch keine Bereitschaft da, größere Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um die Schäden aus öffentlichen Mitteln auszugleichen. Offensichtlich ist der damalige Käufer von dem Kauf zurückgetreten. Die Frage ist, was hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in diesen drei Jahren unternommen, um die Schäden beseitigen zu lassen. [Zuruf von den GRÜNEN] – Nein, das hat nichts mit Pingpong zu tun. Es hat etwas mit klaren Zuständigkeiten zu tun, die Sie vorhin in Ihren Reden auch eingefordert haben. Wenn Sie hier immer fordern, die Bezirke müssten gestärkt werden, dann müssen die Bezirke auch stark in die Verantwortung gehen. [Beifall von Jörg Stroedter (SPD) – Beifall bei der CDU] Und wenn der Bezirk die Verantwortung hat, sich per Wohnungsaufsicht darum zu kümmern, dass Schäden beseitigt werden, kann es doch nicht sein, dass drei Jahre später die gleiche Diskussion wieder losgeht, weil das Haus immer noch in einem schlechten Zustand ist. Ich kann Ihnen nur sagen, dann wird das Ergebnis auch sein, dass es bei dem Zustand nicht wirtschaftlich ist, es anzukaufen. Ich finde es als Senator auch weiterhin fragwürdig, wenn drei Jahre lang die Schäden nicht beseitigt werden, dass es dann wieder die öffentliche Hand machen muss. Insofern hat der Bezirk hier eine Aufgabe, das weiß er auch, und dabei unterstützen wir ihn auch gerne. Aber diese Lösung, wir kaufen einfach irgendwas, in welchem Zustand auch immer, für welchen Preis auch immer, und damit sind dann alle glücklich, ist nicht meine Logik. [Beifall bei der SPD und der CDU]
