Dr. Bahar Haghanipour
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über die beiden Ihnen als Tischvorlage vorliegenden Änderungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs ab. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/3190-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion die Linke sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/3190-2 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen vertretenen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3190 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3249 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen – sehe ich bei der Fraktion Die Linke und bei Bündnis 90/Die Grünen sowie beim fraktionslosen Abgeordneten Dr. King. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. [Beifall bei der SPD] Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Gesetz zur Ausführung des Artikels 85 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung von Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Mai 2026 Drucksache 19/3251 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3223 Zweite Lesung zuvor: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3223-1 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf: die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 10 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/3223-1. Wer diesen Änderungsantrag annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Das sehe ich bei der AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/3223 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer also die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3251 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Sie dürfen sich gerne sichtlich melden. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke, der AfD-Fraktion und beim fraktionslosen Abgeordneten Dr. King. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen? – Vielen Dank! Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Siebtes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3234 Erste Lesung Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.2. Ich rufe auf lfd. Nr. 27: Gesetz für einfaches Bauen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3236 Erste Lesung Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Bitte sehr, Herr Senator Gaebler! Sie haben das Wort.
