Lucas Schaal
Ja, vielen Dank für die Zwischenfrage! Die Stellungnahmen, die von den Bezirken diskutiert werden, das wissen wir aus den Gesprächen, haben durchaus unterschiedliche Prägungen. Es gibt auch unterschiedliche Stellungnahmen, die uns bisher erreicht haben und mit denen wir diskutieren. Von daher ist das, worauf Sie anspielen, natürlich ein Punkt, über den wir reden, gar keine Frage, wir beginnen ja auch erst die Beratungen, aber ich glaube nicht, dass das ein pauschales Meckern ist, was Sie den Bezirken da unterstellen, [Daniel Wesener (GRÜNE): Was Sie da unterstellen!] sondern es geht natürlich da um die beste Lösung. Es geht nicht darum. Es geht darum, hier die beste Lösung zu finden. Aber jetzt komme ich vielleicht mal im Weiteren dann zu den Ausführungen. So viele habe ich ja noch gar nicht gemacht. Wesentlicher Bestandteil des neuen Gaststättengesetzes ist also, dass wir von dem präventiven Erlaubnis- und Nachweisverfahren zu einem modernen und transparenten digitalen Anzeigeverfahren wechseln. Das ist ein enormer Fortschritt für die Gastronomen, für die Selbstständigen unserer Stadt, weil es ein Vertrauensvorschuss ist, bei dem man sagt: Wir trauen euch zu, dass ihr euch an die Regeln haltet, und wir wollen euch möglichst schnell erlauben, hier auf den Markt zu gehen. Wir wechseln zu dem Digital-Only-Ansatz, das wurde schon gesagt, und trotzdem behalten wir natürlich im Sinne des Verbraucherschutzes die Zuverlässigkeitsprüfung bei. – Zu den Toiletten ist etwas gesagt worden. Auch die Vorgaben der Barrierefreiheit werden natürlich im neuen Gaststättengesetz umgesetzt und eingehalten. Das ist insgesamt eine recht runde Sache, die jetzt hier vorliegt, die die Fraktionen vorgelegt haben, die wir jetzt weiter beraten werden. Nach dem aktuell geltenden Gaststättengesetz ist es auch so, dass bei der IHK noch lebensmittelrechtliche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen, um die Gaststättenerlaubnis zu erhalten. An diesen Schulungspflichten werden wir in Zukunft nicht mehr festhalten. Auch in Absprache mit der IHK haben wir gesagt, es gibt Sachen, die wir entschlacken können, und Sachen, die wir herausnehmen können, und da vertrauen wir darauf, dass es besser läuft. Natürlich wird auf der anderen Seite, wenn man das Vertrauen erhöht, auch die Kontrolldichte erhöht, aber das werden Sie unserem Entwurf entnommen haben. Gaststättengewerbe, und das führt mich zum zweiten Teil des Witzes vom Anfang, unterliegen nach dem neuen Landesgaststättengesetz in Zukunft nicht mehr zeitlichen Einschränkungen. Aktuell gilt die Sperrzeit zwischen 5 und 6 Uhr. Das schaffen wir ab. Es soll in Berlin keine Sperrstunde mehr geben. Es kann sich rund um die Uhr um die Förderung der lokalen Wirtschaft gekümmert werden, und das ist eine gute Nachricht. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Jetzt kommen wir vielleicht zu dem, was Sie angesprochen haben und was auch Kern der Diskussion ist, die wir im Weiteren noch führen werden, zur Außengastronomie. Für die Außengastronomie schaffen wir neue, klare Regeln, die für alle Bezirke einheitlich gelten. Wir wollen keinen Flickenteppich mehr, sondern wir wollen künftig über das Konstrukt der Ausgehviertel erlauben, die Außengastronomie sonntags bis donnerstags bis 23 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24 Uhr zu betreiben. Diese Ausgehviertel werden wir auf der Senatsebene, natürlich in Absprache mit den Bezirken, festsetzen. Es geht nicht darum, dass die Bürger jetzt an allen Stellen Angst haben müssen, dass bei ihnen die Gastronomiebetriebe endlos Lärm machen. Das ist nicht so, denn es ist natürlich klar, wer sich das im Gesetz anschaut: Es ist eine Vermutungsregel. Es wird vermutet, dass Außengastronomie in diesem Bereich keinen Lärm verursacht. Weiterhin gilt natürlich die konkrete einzelfallbezogene Prüfung. Das heißt, wenn es Betriebe gibt, die im Außenbereich so laut und störend sind, dass die Anwohner sich beschweren, dass objektiv festgestellt werden muss, dass es zu laut ist, dann kann natürlich auch weiterhin die Zeit eingeschränkt werden. Sie brauchen den Leuten keine Angst zu machen. Wir haben hier eine Vorlage und eine Regelung für diesen Bereich getroffen, der alle Interessen abwägt, der mehr Zeit schafft, im Sommer draußen zu sitzen, worauf sich alle freuen, gerade jetzt zur WM, und der gleichzeitig im Weiteren natürlich die Anwohnerinteressen schützt und den Lärmschutz angemessen berücksichtigt. Wir werden sie im Ausschuss weiter diskutieren, aber die Abwägung, die hierin angelegt ist, ist, glaube ich, eine sehr gute Abwägung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
