Sebastian Schlüsselburg
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir brauchen aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung und der Steuergerechtigkeit ein Mindestprüfungsintervall für Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften. Das ist die Position der SPD-Fraktion in diesem Hause, in dieser Wahlperiode und auch schon in der vergangenen Wahlperiode. [Beifall von Jörg Stroedter (SPD)] Der Bundesrechnungshof als neutrale Instanz hat uns das seit 20 Jahren, seit 2006, ins Stammbuch geschrieben. Damals hat er bundesweit geschaut: Wie oft finden Steuerprüfungen bei dieser Gruppe, die legale Gestaltungsmöglichkeiten hat, statt? – Der Befund war schon damals erschreckend; Kollege Zillich hat die Zahlen genannt. Ich habe mich im Deutschen Bundestag als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit diesem Thema beschäftigen dürfen. Ich habe damals schon im Bundestag eine Gesetzesänderung für die Abgabenordnung geschrieben, die bislang leider nicht beschlossen wurde. Und als ich die Ehre hatte, in dieses Haus gewählt zu werden, habe ich mir angeschaut: Wie ist die Lage eigentlich in Berlin? – Der Befund war: Ende 2016 gab es, wenn ich mich richtig erinnere, ganze elf Außenprüfungen bei damals, glaube ich, 498 Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften. Dann sind wir aktiv geworden. Ich habe mit dem damaligen Finanzsenator Matthias Kollatz gesprochen. Natürlich ist es möglich, in der Steuerverwaltung, auch im Rahmen der personellen Schwierigkeiten, gewisse Schwerpunkte zu setzen. Das hat Berlin gemacht. Alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses können stolz darauf sein, denn wir haben seit 2016 durch einen Aufwuchs von Außenprüfungen 31 Millionen Euro an Steuermehr- und Zinseinnahmen eingenommen, die dem sozialen Zusammenhalt und den Investitionen in Berlin zugutegekommen sind. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE) – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Und wenn man bei sich selber merkt, dass man diesen Erfolg erzielt hat, dann ist es sinnvoll, strukturelle Lösungen dafür zu finden, und zwar für alle Bundesländer und nicht nur für uns. Deswegen ist es grundsätzlich richtig, ein solches Mindestprüfungsintervall in die Abgabenordnung zu schreiben. Wir haben das damals auch gut vorbereitet. Es gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das bestätigt, dass es nicht nur verhältnismäßig im Sinne der Grundrechte ist, das zu tun, sondern dass es vor dem Hintergrund des steuerrechtlichen Gebots der gleichmäßigen Besteuerung geradezu notwendig ist, zur Durchsetzung der gleichmäßigen Besteuerung auch bei dieser Gruppe die Prüfquote zu erhöhen. Und die Zahlen aus Berlin zeigen – und deswegen ist das keine Neiddebatte – , dass es für Rechtssicherheit sorgt, auch bei denen, die überprüft werden, denn meine Schriftlichen Anfragen haben gezeigt – und damit komme ich zum Schluss – , dass auch diejenigen, die überprüft werden, manchmal Rückzahlungen in fünfstelliger Summe bekommen und dann sicher sein können: Mein Steuerbescheid ist jetzt wirklich korrekt. In diesem Sinne, wir sind mit dem Koalitionspartner in Gesprächen. [Anne Helm (LINKE): Selbstgewähltes Elend, würde ich sagen, Sebastian!] Bei dem Thema Cash only haben wir gerade eine Bundesratsinitiative gemacht, wo es auch darum geht, Steuerehrlichkeit und Steuerdurchsetzung bei der Umsatzsteuer hinzubekommen, und wir werden mit dem Koalitionspartner weiter in Gespräche eintreten, ob wir vielleicht auch in diesem Bereich etwas tun können. Das werden wir in seriöser Art und Weise tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]
