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Dr. Bahar Haghanipour

GRÜNE 07.05.2026 Sitzungen 19/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Jeden Tag erleben Frauen in Berlin Gewalt, und jeden Tag stößt das Hilfesystem an seine Grenzen. Die Ampelregierung hat das Gewalthilfegesetz 2025 auf den letzten Metern mit Stimmen der CDU beschlossen. Wir Grüne, allen voran die damalige Bundesfrauenministerin Lisa Paus, haben dafür gekämpft. Ich bin froh über diesen Erfolg, denn das Gesetz ist ein Meilenstein für die Umsetzung der Istanbul-Konvention und für den Gewaltschutz in Deutschland. Jetzt müssen wir dafür sorgen, auf Landesebene ein starkes Gewalthilfegesetz zu schaffen, um Betroffene in Berlin besser zu schützen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Zum vorliegenden Entwurf möchte ich vor allem drei Änderungen anregen. Erstens: Im Referentinnenentwurf war die Zielgruppe klar benannt. Warum wurde das gestrichen? Es ist ein wichtiges Signal, eine inklusive Zielgruppe festzuschreiben und auch nonbinäre sowie trans Personen ausdrücklich zu benennen. Liebe schwarz-rote Koalition! Gerade in Berlin, der Stadt der Vielfalt, sollten wir FLINTA-Personen selbstverständlich benennen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Zweitens: Warum sollen auch nicht gemeinnützige Träger beteiligt werden? Berlin hat damit doch gar keine guten Erfahrungen gemacht. Die Unterbringung von Wohnungslosen zum Beispiel durch private Anbieter gilt teils als sogenannte Goldgrube. Es wird von menschenunwürdigen Zuständen berichtet. Wollen Sie dieses Risiko im Gewalthilfebereich eingehen? Berlin verfügt über eine starke soziale Infrastruktur mit erfahrenen Trägern und engagierten Wohlfahrtsverbänden, die gerne mehr machen würden. Eine Beteiligung nicht gemeinnütziger Träger braucht Berlin nicht. Und drittens: Es ist nicht hinnehmbar, dass Projekte im Gewalthilfesystem oft nur kurzfristige Förderzusagen erhalten – für drei Monate, für sechs Monate oder, wenn sie großes Glück haben, für ein Jahr. Ständig wiederkehrende bürokratische Vorgänge binden wichtige Ressourcen, die für die eigentliche Arbeit fehlen. Mit dem Gewalthilfegesetz besteht eine staatliche Pflicht und ein Rechtsanspruch auf Gewaltschutz. Nutzen Sie das Berliner Gesetz, um genau hier endlich nachbessern zu können! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)] Projekte sollten mindestens zwei Jahre und längstens bis zur nächsten Gewalthilfeplanung gefördert werden, denn sie und die Betroffenen brauchen diese Sicherheit. Wir Grüne haben auf Bundesebene für dieses Gesetz gekämpft, und wir kämpfen auf Landesebene weiter. Ich habe letztes Jahr ein Fachgespräch zur Umsetzung organisiert, und wir werden gemeinsam mit der Fraktion Die Linke Änderungsanträge einbringen, denn – das wissen wir – ein Gesetz verlässt das Abgeordnetenhaus selten unverändert. Lassen Sie uns diese Chance für Verbesserungen nutzen! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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