Catrin Wahlen
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Der Gesetzesentwurf der Koalition ist endlich da – seit dem Sommer letzten Jahres fertig geprüft und offensichtlich hart verhandelt innerhalb der Koalition. Und doch bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen an eine wirksame und verbindliche Ausgestaltung der Altenhilfe im Sinne des § 71 SGB XII zurück. Dieser Paragraf verpflichtet die Sozialhilfeträger, Leistungen der Altenhilfe umzusetzen. Nach jahrelanger Arbeit und monatelanger Verzögerung kommt also kein verbindlicher Ausbau der Altenhilfe, sondern zunächst einmal ein Verfahren zur Verfahrensplanung. Ehrlich gesagt ist das politischer Leerlauf. Der Entwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Einführung eines Planungsverfahrens. Verbesserungen der eigentlichen Altenhilfe ergeben sich nicht im Gesetz, denn konkrete Leistungsansprüche, Mindeststandards oder verbindliche Strukturen werden im Gesetz nicht geregelt. Auch gibt es in Ihrem Entwurf Unstimmigkeiten, wer hier wem einen Rahmen gibt. Sie sehen die erstmalige Vorlage einer Landesaltenhilfestrukturplanung erst fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Die Bezirke aber sollen ihre Altenhilfestrukturplanung in drei Jahren vorlegen, bevor diese Landesplanung überhaupt existiert. Es ist doch so: Eine wirksame Altenhilfestrukturplanung erfordert zunächst verbindliche landesweite Standards und Ziele. Erst auf dieser Grundlage können die Bezirke ihre spezifischen Planungen sinnvoll ausgestalten. Wir vermissen die starke Fachlichkeit, schnellere Umsetzung und verbindliche Beteiligung aller relevanten Akteure und Akteurinnen, die Seniorinnen und Senioren aus den Seniorenmitwirkungsgremien in Ihrer Vorarbeit mitgebracht hatten. Der Prozess der Erarbeitung des Altenhilfestrukturgesetzes wurde nämlich vor allem durch den unermüdlichen Einsatz der Berliner Seniorenmitwirkungsgremien geprägt. Mit der Vorlage eines eigenen Gesetzesentwurfes entfaltete die Seniorinnen- und Seniorenszene eine derartige Wirkung, dass sich der Senat dem nicht mehr entziehen konnte. Die Einbindung der Seniorinnen und Senioren verlor aber in der entscheidenden Phase an Schwung und droht nun völlig außer Acht gelassen zu werden. So sollen weder die betroffenen Selbstvertretungen noch die Wohlfahrt an der Ausgestaltung der Altenhilfestrukturplanung des Landes und der Bezirke beteiligt werden. Ja, die frühzeitige und verbindliche Beteiligung älterer Menschen und ihrer Interessenvertretungen fehlt in dem Entwurf. Eine partizipative Altenhilfestrukturplanung stärkt aber die soziale Infrastruktur vor Ort und erhöht die Qualität und die Akzeptanz der Planungen. Im Gesetz bleiben weiterhin so viele Fragen offen, Beratungsansprüche, Mindeststandards der Angebotsstruktur, Wohnraumanpassungen, Mobilität, Prävention, Pflegeberatung, soziale Teilhabe, auch über diese Lücken werden wir bei den Ausschussberatungen sprechen müssen. Das ist schon nächsten Montag, und diese Ausschussberatungen finden im Rahmen einer Anhörung statt, was mich sehr freut. Wir begrüßen jeden Schritt in Richtung einer besseren Altenhilfe, aber kurz vor Ende der Legislatur noch schnell einen sehr schmalen Entwurf vorzulegen, ist weniger ein Aufbruch als ein Zeugnis zum Zustand der Koalition. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Kristian Ronneburg (LINKE) und Katina Schubert (LINKE)]
