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Harald Laatsch

AfD 07.05.2026 Sitzungen 19/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine lieben Berliner! Fünf Monate vor der Wahl legen die drei linken Parteien drei Gesetze vor, um wieder einmal Wählern Sand in die Augen zu streuen und Wähler abzuschöpfen. Die Wahrheit ist: Es sind genau die drei linken Parteien, die 2016 die Wahl gewonnen haben und daraufhin bis 2021 die Mieten verdoppelt und die Baupreise verdreifacht haben. [Beifall bei der AfD] Was die Grünen hier als Bezahlbare-Mieten-Gesetz vorlegen, ist kein Gesetz für mehr bezahlbaren Wohnraum; es ist ein Gesetz für mehr Bürokratie, mehr Kontrolle und weniger Investitionen in Berlin. Dieser Entwurf ist der Versuch, den gescheiterten Mietendeckel durch die Hintertür wieder einzuführen. Damals ist Rot-Rot-Grün vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert; heute bekommt derselbe Grundgedanke ein neues Etikett. Aus dem Mietendeckel wird die sogenannte Sozialbestandswohnung – darauf muss man erst einmal kommen! Der Kern bleibt der gleiche: Der Staat will Mieten festlegen, Mieter auswählen und private Eigentümer immer weiter einschränken. Berlin hat ein massives Wohnungsproblem, aber die Ursache ist nicht ein Mangel an staatlichen Registern, Behörden oder Meldepflichten; die Ursache ist, dass in Berlin zu wenig gebaut wird. Genehmigungen dauern zu lange, Baukosten sind zu hoch, Standards werden immer weiter verschärft, und Investoren werden politisch eher abgeschreckt als gewonnen. Dieser Gesetzesentwurf baut keine einzige neue Wohnung, er beschleunigt keine Genehmigung, er senkt keine Baukosten. Stattdessen soll ein neues Landesamt entstehen, ein umfassendes Wohnungskataster soll aufgebaut werden, und Eigentümer sollen weitreichende Daten über Wohnungen und Mieten, Leerstände, wirtschaftlich Berechtigte und Kündigungen melden. Das ist keine Lösung der Wohnungsnot, das ist staatliche Mangelverwaltung. [Beifall bei der AfD] Besonders problematisch ist die geplante Sozialquote im privaten Bestand. Wohnungsunternehmen ab mehr als 50 Wohnungen sollen verpflichtet werden, Teile ihres Bestandes als Sozialwohnungen, die eigentlich gar keine sind, zu vermieten. Solange die Quote nicht erfüllt ist – das erinnert mich irgendwie an die Grünenwahl – , soll jede zweite freiwerdende Wohnung mit Mietpreisbindung, Belegungsbindung, Kontrahierungszwang und Einschränkung von Kündigungsrechten gebunden werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Eigentums- und Vertragsfreiheit. Eigentum verpflichtet, aber die Verpflichtung ist kein Freibrief für staatliche Zwangsbewirtschaftung. Noch schärfer sind die vorgesehenen Sanktionen: Bußgelder bis 500 000 Euro, Vorteilsabschöpfung, Treuhandverwaltung, Tätigkeitsverbot und am Ende sogar Veräußerungspflicht bis hin zur Zwangsversteigerung – die DDR lebt! Das ist kein ausgewogener Mieterschutz, das ist ein Frontalangriff auf die Eigentumsrechte. [Beifall von Frank Scheermesser (AfD) und Rolf Wiedenhaupt (AfD)] Auch verfassungsrechtlich steht dieser Entwurf auf dünnem Eis. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mietendeckelurteil klargestellt, dass Berlin nicht einfach ein eigenes Mietpreisrecht neben das Bundesrecht stellen darf. Genau das versucht dieser Entwurf erneut, nur diesmal unter dem Deckmantel des Sozialwohnungsrechts. Wir als AfD sagen: Bezahlbare Mieten entstehen nicht durch Zwang, Verbote und neue Behörden, sondern durch mehr Angebote. Wir brauchen schnellere Genehmigungen, weniger Baukosten, mehr Neubau, Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Nachverdichtung und die Aktivierung landeseigener Flächen. Wir brauchen zielgenaue Hilfe für wirklich Bedürftige, aber keine Politik, die den privaten Wohnungsmarkt unter staatliche Kuratel stellt. [Beifall bei der AfD] Berlin braucht keinen Mietendeckel 2.0, Berlin braucht einfach nur mehr Wohnungen. – Danke schön! [Beifall bei der AfD]

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