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Sebahat Atli

SPD 07.05.2026 Sitzungen 19/85

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein starkes Signal, dass wir heute gleich zwei zentrale seniorenpolitische Themen auf den Weg bringen: eine verbesserte Seniorenmitwirkung und das bundesweit erste Altenhilfestrukturgesetz. In beiden Fällen ist es höchste Zeit zu handeln, und damit gleich zum Seniorenmitwirkungsgesetz: Aktive Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft und im Staat gehört zur Kernaufgabe sozialdemokratischer Politik. Deshalb war die SPD treibende Kraft bei der Einführung des ersten Seniorenmitwirkungsgesetzes in Deutschland im Jahre 2006 in Berlin. Seitdem engagieren sich zahlreiche Menschen auf Bezirks- und Landesebene ehrenamtlich dafür, dass die Interessen und Perspektiven älterer Menschen in Politik und Verwaltung eingebracht werden. Nach fast 20 Jahren müssen wir ehrlich festhalten: Das Gesetz hat seine Schwächen. Die Einflussmöglichkeiten der bezirklichen Seniorenvertretungen sind unterschiedlich ausgeprägt, und ihre Stimme hat je nach Bezirk ein unterschiedliches Gewicht, zudem sind die Gremien der Bevölkerung noch zu wenig bekannt, und auch die Wahlbeteiligung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Das alles ist nicht nur ein subjektiver Eindruck, sondern durch die Evaluation der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, Soziales aus dem Jahr 2021 belegt. Fünf Jahre später ziehen wir nun notwendige Konsequenzen. Dieser Prozess war sehr herausfordernd. Politik und Praxis haben eng zusammengearbeitet, die Fraktionen, die Verwaltung, vor allem die vielen engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger der Seniorengremien. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank. [Beifall bei der SPD] Ihr Erfahrungswissen hat das Gesetz entscheidend geprägt. Welche Änderungen nehmen wir konkret vor? – Ein zentraler Schritt ist die Zusammenführung der Landesseniorenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat zu einem Landesseniorenrat mit künftig 24 Mitgliedern. Damit schaffen wir klare Strukturen und stärken die Interessenvertretungen zu einem gemeinsamen Gremium auf Landesebene. Auf der Bezirksebene sorgen wir erstmals für verlässliche Rahmenbedingungen. Jede Seniorenvertretung erhält eine Geschäftsstelle, denn gute Beteiligung braucht gute Arbeitsbedingungen. Wir stellen personelle, sachliche Unterstützung sicher, mit Räumen, technische Ausstattung und organisatorischer Hilfe. Ehrenamt darf nicht an fehlender Infrastruktur scheitern. [Beifall bei der SPD – Beifall von Olaf Schenk (CDU) und Roman Simon (CDU)] Zugleich verbessern wir die Anbindung an Politik und Verwaltung. Das zuständige Bezirksamtsmitglied wird künftig regelmäßig mindestens halbjährlich an den Sitzungen der Seniorenvertretungen teilnehmen. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen berichten verbindlich über den Umgang mit den Anliegen der Seniorenvertretungen. Das schafft Transparenz und Verbindlichkeit. Wir ordnen die Strukturen klarer und machen sie nachvollziehbarer. Zuständigkeiten werden präzisiert, Abläufe aller Beteiligten vereinfacht. Das schafft Verlässlichkeit für die Engagierten ebenso wie für die Verwaltung und Politik. Wir stärken ganz konkret die politische Wirkung in den Seniorenvertretungen und geben ihnen mehr Gewicht mit einem klar geregelten Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen; ausdrücklich verankert in der Änderung des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes, geben wir den Seniorenvertretungen eine feste Stimme im politischen Prozess.

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