Dr. Bahar Haghanipour
Der Senat hat um die Erteilung des Wortes gebeten. Es spricht die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Bitte sehr, Frau Senatorin Giffey, Sie haben das Wort! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank! Wir haben eine bewegte Debatte gehabt zu einem Thema, das uns alle umtreibt und bei dem wir alle ja ein Ziel haben: Wir wollen, dass es für die Wirtschaft in unserer Stadt Bedingungen gibt, die ermöglichen, dass sie erfolgreich arbeiten kann. Ich füge aber hinzu, dass es offensichtlich sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie wichtig man es dennoch findet, Arbeitsschutzrechte und soziale und ökologische Standards nicht als rückwärtsgewandtes Zeug zu diffamieren, sondern zu sagen, das ist genauso wichtig und wir müssen einen guten Weg finden, damit umzugehen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Eines ist klar: Die Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes ist notwendig. Sie ist von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für Berlin. Es ist hier schon gesagt worden: Wir sprechen über ein jährliches Auftragsvolumen von 4 Milliarden bis 6 Milliarden Euro, und es gibt sehr wohl sehr viele Unternehmen in unserer Stadt, die genau von diesem Auftragsvolumen profitieren, die das nutzen, die damit ihre betriebliche Tätigkeit vollziehen. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt einen Schritt gehen, um tatsächlich die Rahmenbedingungen für das Vergabewesen in unserer Stadt zu verbessern. Ich sage auch ganz klar: Es sind hier heute mehrere Themen angesprochen worden, die noch nicht im BerlAVG adressiert sind. Ja, es gibt Punkte, die die Vergabestrukturreform betreffen, die hier noch nicht geregelt sind. Das war aber auch nie angekündigt, denn es gibt drei Stränge, über die wir sprechen, wenn wir über die Vergabereform in unserer Stadt reden. Das eine ist das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Das andere ist die Landeshaushaltsordnung, die angepasst werden muss. Und das Dritte ist die Vergabestrukturreform, die beim Chief Digital Officer federführend ist, wo wir natürlich unseren Impuls, unsere Erfahrungen aus dem digitalen Wirtschaftsservice, aus allen Leistungen, die wir digitalisieren, einbringen, und wo wir wollen, dass das eben am Ende ein Gesamtpaket ist. Insofern beraten wir heute über Teil eins eines Gesamtpakets, und da geht es darum, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, hier einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen und das Thema Erleichterung und Entbürokratisierung auch tatsächlich voranzubringen. Wir haben alle ein Interesse daran, dass diese staatlichen Aufträge, die wir zu vergeben haben, von kompetenten Firmen ausgeführt werden und dass wir als öffentliche Auftraggeber die Auswahl auf der Grundlage eines fairen Wettbewerbs treffen. Deshalb dürfen die rechtlichen Vorgaben einerseits nicht zu kompliziert sein, sodass sich Unternehmen vielleicht nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligen, und andererseits soll unser Vergaberecht im Land Berlin Gute Arbeit fördern. Deswegen müssen wir eben beides berücksichtigen, wenn es darum geht. Wir haben als Senat schon aus dem alten Vergabegesetz die Aufgabe gehabt, eine entsprechende Grundlage in Form eines Vergabeberichts zu bilden, der 2024 erschien, dann evaluiert werden sollte und an die Erfordernisse der Zeit anzupassen ist. Das war die Aufgabe. Hier ist heute mehrmals von Schnellschüssen oder heißer Nadel gesprochen worden. Ich will einmal sagen: Der Vergabebericht zur Evaluierung ist aus dem Jahr 2024. Wir haben darauf aufbauend diesen Bericht ausgewertet. Wir haben letztes Jahr, 2025, einen Referentenentwurf erarbeitet und eine umfassende Anhörung der Verbände gemacht. Wir haben verschiedentlich, an unterschiedlichsten Stellen die Inhalte, die Themen, die sowohl den Gewerkschaften, aber auch den Unternehmensverbänden – IHK, Handwerkskammer und so weiter – wichtig waren, intensiv diskutiert. Diese Vorarbeiten sind in einen Erstentwurf gemündet, der nun von den Fraktionen aufgegriffen worden ist, der im parlamentarischen Verfahren weitergeführt worden ist. Ich freue mich darüber, dass wir heute hier dieses Ergebnis haben. Ich will einmal kurz die fünf Hauptkomponenten benennen, die jetzt wirklich im Gesetz geregelt sind. Natürlich ging es um die Anhebung der Wertgrenzen für die Gültigkeit des Gesetzes. Wir haben die Liefer- und Dienstleistungen, die von 10 000 auf 75 000 Euro hochgegangen sind, die Bauleistungen von 50 000 auf 500 000 Euro, das ist hier schon gesagt worden. Das Thema Anpassung an die und Harmonisierung mit der Landeshaushaltsordnung in diesem Kontext wird jetzt Teil zwei sein. Wir sind mit der Senatsverwaltung für Finanzen im intensiven Austausch dazu. Der Finanzsenator hat mir heute auch noch mal gesagt, das wird jetzt zeitnah auf den Weg gebracht, damit Teil zwei kommen kann. Zur Frage des Teils drei, der Vergabestrukturreform: Herr Wapler, Sie haben gesagt, ich hätte dazu nichts gesagt. Wenn der Regierende Bürgermeister die Frage beantwortet, kann ich ihm nicht ins Wort fallen, [Katina Schubert (LINKE): Aber er hat doch keine Ahnung!] aber ich kann an dieser Stelle sagen: Teil drei, die Vergabestrukturreform, muss vom Chief Digital Officer kommen. Wir unterstützen dort sehr gerne, und wir freuen uns, wenn das kommt. Er hat mir auch noch mal zugesichert, es ist jetzt unmittelbar vor Fertigstellung, und ich hoffe sehr, dass wir dann ein gutes Gesamtpaket haben. Aber zurück zum BerlAVG: Wir reden über die Wertgrenzen. Die Einigung, die in der Koalition, durch beide Fraktionen, jetzt getroffen wurde, ist eine gute Einigung. Wir haben zum Zweiten die Arbeitnehmerrechte. Die Tariftreue ist heute schon angesprochen worden, die künftig ab einem Auftragswert von 1 000 Euro gelten soll. Wir haben darüber hinaus die Vergabemindestentgeltanpassung von derzeit 13,69 Euro auf 14,84 Euro im Jahr 2026 und auf 15,58 Euro im Jahr 2027, das heißt also, Angleichung an den Landesmindestlohn. Das ist ein guter Schritt auch für die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte. Wir haben zum Dritten den Zugang zu Vergabeverfahren für junge, kleine und auch mittlere Unternehmen, um diese zu bestärken, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Das zielt auf unsere Start-ups, es zielt auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Es zielt auch auf Inklusionsbetriebe, Blindenwerkstätten – Akteure, die im Wirtschaftsleben ein gutes Recht haben sollen, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Das Vierte haben wir heute schon mehrfach gesagt: Die sozialen, ökologischen Standards bleiben. Das ist ausführlich besprochen worden. Deshalb will ich den fünften Aspekt, der auch in diesem Gesetz drin ist, noch einmal erwähnen. Wir haben auch die Pflicht zu kontrollieren, ob das wirklich passiert, worauf wir uns da verständigt haben. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Kontrollquote der vergebenen Aufträge für sämtliche öffentliche Auftraggeber von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht werden soll und wir diese Kontrollen effizienter und besser machen, denn wir als Senatswirtschaftsverwaltung haben uns dazu bekannt, dass wir in Zukunft die Kontrollgruppe in der Senatsverwaltung zentral ansiedeln. Ich habe jetzt eine Zwischenfrage.
