Lucas Schaal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Auch liebe Unternehmerinnen und Unternehmer der Berliner Wirtschaft, die vielleicht zuschauen! Wir machen uns heute auf den Weg, mit dem Gesetz zur Änderung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes unsere Wirtschaft voranzubringen und ein notwendiges und wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort zu setzen, denn wir wollen, dass öffentliche Vergaben in Zukunft leichter und besser auch tatsächlich bei Berliner Unternehmen landen. Es gab 2025 eine Umfrage der IHK, die ihre Unternehmen befragt hat, ob sie sich bei Ausschreibungen bewerben. Dabei ist leider herausgekommen, dass 70 Prozent der befragten Unternehmen sich nicht bei öffentlichen Ausschreibungen bewerben. 30 Prozent davon haben gesagt: Das liegt an zu hoher Bürokratie, an dem Konstrukt des niedrigsten Preises oder auch an fehlender Innovationsnachfrage. – Dabei ist die öffentliche Vergabe einer der stärksten Hebel, um das Wachstum anzukurbeln, und wenn es richtig aufgestellt wird, können wir damit auch aus unserer Wirtschaftskrise, die wir zweifelsohne haben, herauswachsen und in Berlin den entsprechenden Beitrag leisten. Das Volumen ist beeindruckend. Wir haben im Jahr 2024 im Land Berlin 2,34 Milliarden Euro an Liefer- und Dienstleistungen vergeben, etwa 3 bis 3,5 Milliarden Euro noch mal an Bauleistungen, also 5 bis 6 Milliarden Euro jährliche Investitionen. – Wenn wir uns unsere Stadt anschauen, dann haben wir natürlich auch einen Investitionsrückstau und schätzungsweise bis ins Jahr 2035 bis zu 108 Milliarden Euro zu investieren in die Modernisierung, in die Sanierung, aber auch in den klimagerechten Umbau unserer öffentlichen Infrastruktur. In diesem Doppelhaushalt tun wir das. 2026/2027 investiert diese Koalition 12,2 Milliarden Euro. Ganz obendrauf kommt dann natürlich noch das Sondervermögen des Bundes über die nächsten zwölf Jahre mit 5,2 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur hier in Berlin. Daher ist es zwingend notwendig, dass wir unser Vergabegesetz weiterentwickeln, weil es eine wichtige Stellschraube ist, dass wir öffentliche Gelder zügig, wirtschaftlich vernünftig und mit einem ganz effizienten Hebel tatsächlich auch auf die Straße bekommen. [Beifall bei der CDU ‒ Beifall von Jörg Stroedter (SPD)] Das oberste Ziel unserer Vergabereform muss sein, dass sich die Vergabe so modernisiert, dass wir insbesondere den Kreis der Bieter erweitern. Es müssen sich einfach wieder mehr Berliner Unternehmen auf Ausschreibungen des Landes Berlin bewerben. Dafür brauchen wir bürokratiearme Prozesse im Verfahren, niedrigschwellige Zugänge für alle Unternehmen, und ‒ davon bin ich fest überzeugt ‒ es sollte auch nicht immer nur das billigste Angebot gewinnen, sondern das, was langfristig am effizientesten ist. [Beifall bei der CDU ‒ Beifall von Jörg Stroedter (SPD)] Wir haben in der letzten Sitzungswoche vor zwei Wochen schon debattiert. Die AfD will das Vergabegesetz komplett abschaffen. Die Linke hat neue Ideen gebracht für neue Vorschriften mit mehr Bürokratie, mehr Vorschriften und mehr Kontrollen. Ich glaube, zwischen den beiden Extrempositionen des Aufbauens und des Abschaffens haben wir als Koalition der Mitte mit CDU und SPD einen guten Weg gefunden, einen guten Kompromiss mit Augenmaß, wo wir auf Sicht fahren und das Vergaberecht weiterentwickeln. Wir sind dabei in guter Gesellschaft, denn andere Bundesländer gehen auch genau diesen Schritt. Die Mehrheit der Bundesländer sieht einen Investitionshebel in der Vergabe. Sie entschlackt Vorschriften, und sie steigert die Wertgrenzen deutlich. Deswegen im Einzelnen zu drei Ansätzen, die wir dabei haben: Wir passen die Wertgrenzen an ‒ das wissen Sie ‒ von 10 000 Euro auf 75 000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen, von 50 000 Euro auf 500 000 Euro bei Bauleistungen, also in dem Fall eine Vervielfachung um den Faktor 7,5 oder eine Verzehnfachung der Grenzen, die uns hier mehr Flexibilität schaffen und mit denen wir uns im Einklang mit anderen Bundesländern befinden. [Zuruf von Damiano Valgolio (LINKE)] Bevor die Kritik gleich kommt, nehmen wir es gleich vorweg ‒ Sie haben das im Ausschuss auch gesagt ‒: Selbstverständlich werden die Landeshaushaltsordnung und die Ausführungsvorschriften dazu auch angepasst und synchronisiert, harmonisiert. Das sind die Grenzen, die dann künftig im Ausgabebereich gelten. Es betrifft sehr viele. Wenn man auf das Jahr 2025 schaut, dann haben wir 2 500 Aufträge zwischen 10 000 Euro und 25 000 Euro im Lieferbereich. Wenn man bis 50 000 Euro noch dazu rechnet, haben wir insgesamt 4 000 Aufträge, die in den Bereich unter 50 000 Euro gefallen sind. Die fallen in Zukunft heraus und sind in Zukunft bürokratieärmer und besser zu vergeben. Das ist ein richtiger Schritt. Bei den Bauleistungen sind es auch ungefähr die Hälfte, die in Zukunft schneller vergeben werden können. [Beifall bei der CDU ‒ Beifall von Derya Çağlar (SPD) und Jörg Stroedter (SPD)] Ich habe es beim letzten Mal und im Ausschuss auch schon gesagt: Ein wirklich richtiger Schritt, der nicht zu unterschätzen ist, ist die Einführung des Bestbieterprinzips. Nicht mehr jeder muss alles nachweisen bei der Bewerbung, sondern derjenige, der den Zuschlag für eine öffentliche Ausschreibung bekommt, muss dann beibringen, dass er alles einhält, dass er alle Nachweise und Zertifikate hat und selbstverständlich, dass er sich an das Ausschreibungs- und Vergabegesetz hält, aber mehr können sich bewerben, weil es einfacher geht, weil es schneller wird. [Beifall bei der CDU]
