Roman Simon
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder im Kindergarten, Familien, die ihr Kind oder ihre Kinder gern in den Kindergarten bringen, da sie ganz fest davon ausgehen, dass die Kleinen dort gut betreut werden: Das ist der Normalzustand in Berlin. Die Berliner Familien wollen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen, und auch wir wollen, dass die Erzieherinnen und Erzieher gut ausgebildet, motiviert sind und nach dem Berliner Bildungsprogramm arbeiten. Zentral für die Eltern, aber auch für alle Verantwortlichen ist, dass der Kinderschutz in den Kindergärten gewährleistet wird, in allen Kindergärten der mehr als 1 200 Kindergartenträger in Berlin – und für die CDU betone ich: in allen Kindergärten! [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das ist der Grund, deshalb diskutieren wir im Berliner Abgeordnetenhaus des Öfteren Anträge und Gesetzesvorhaben, die sich mit dem Thema Kinderschutz befassen, eventuell sogar, die sich darum drehen. Deshalb räumt die von Katharina Günther-Wünsch geführte Senatsverwaltung dem Thema Kinderschutz einen extrem hohen Stellenwert ein. Deshalb werden die Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere was den Kinderschutz angeht, sehr gut ausgebildet. Bei der Lektüre des Antrags, finde ich, muss man sich die Frage stellen: Weshalb muss das Parlament aber den Senat zu etwas auffordern, das dieser ohnehin als ganz zentral behandelt? Ich möchte, da die antragstellende Fraktion das offen formuliert hat, klarstellen: Es gibt zurzeit keine Erlaubnis zum Betrieb eines Kindergartens in der Harzer Straße 51 für den Kindergartenträger BNIG gGmbH. Meine Nachfragen bei der Senatsverwaltung haben ferner ergeben, erstens: Die Thematik ist seit etlichen Monaten bekannt. Seit Bekanntwerden wird das Ganze mit höchster Sensibilität bearbeitet. Zweitens: Es wurden Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie an die Senatsinnenverwaltung gerichtet. Der Verfassungsschutz kam im Fall von Mohamed Amer zur Bewertung, dass er nicht geeignet ist, als Geschäftsführer eines Kindergartenträgers tätig zu sein. Drittens: Die Bearbeitung eines Antrags auf Betriebserlaubnis wird zu gegebener Zeit im Rahmen des rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens erfolgen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
